Pressemitteilungen

EM 2004 in Portugal

Zum Seitenanfgang
Maßnahmen gegen Hooligans
Mit zahlreichen Ausreisebeschränkungen verhindern die deutschen Behörden in diesen Tagen die Ausreise potentieller Gewalttäter nach Portugal. Sie ziehen damit die Konsequenzen aus dem Fall Daniel Nivel im Juni 1998.

Die umstrittene Zulässigkeit von Passbeschränkungen, Meldeauflagen und - als ultima ratio - Präventivgewahrsam wurde im Rahmen des Forschungsprojektes "Europäisierung des Polizeirechts" an der Universität Würzburg erstmals umfassend untersucht. Die Ergebnisse wurden unter dem Titel Transnationale polizeiliche Gewaltprävention - Maßnahmen gegen reisende Hooligans vor wenigen Tagen an der Universität Würzburg vorgestellt und sind in der aktuellen Ausgabe (Heft 23) der Neuen Juristischen Wochenschrift zusammengefasst.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Passbeschränkungen zum Schutz des internationalen Ansehens der Bundesrepublik zulässig und unter Umständen sogar geboten sein können; Voraussetzung ist jedoch, dass dem Betroffenen die frühere Beteiligung an Gewalttaten individuell nachgewiesen wird. Hieran sind hohe Anforderungen zu stellen. Unter den gleichen, engen Voraussetzungen können potentielle Gewalttäter an den Spieltagen zur Meldung auf einer Polizeidienststelle verpflichtet werden, um auf diese Weise die drohende Begehung von Auslandsstraftaten zu verhindern.


Stuttgart, den 1. Juni 2004

gez. Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker

Kanzlei Wüterich & Breucker