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Aufklärung anhand des Prospekt zum DLF 94/17 reicht nicht aus, um dem Anleger die Risiken der Dreiländerfondsbeteiligung DLF 94/17 aufzuzeigen
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2004 - 13 O 362/03 -
Die Kanzlei Wüterich Breucker hat erneut für einen Anleger am Dreiländerfonds DLF 94/17 ein obsiegendes Urteil vor dem Landgericht Düsseldorf erstritten. Die von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Kläger haben, nachdem ihnen ein Finanzkonzept erstellt worden ist, auf Anraten eines Finanzdienstleisters eine nahezu vollständig über die Berliner Bank AG kreditfinanzierte Beteiligung am Dreiländerfonds DLF 94/17 in Höhe von DM 200.000,00 gezeichnet. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.07.2004 der Klage vollumfänglich stattgegeben. Die Urteilsgründe liegen zwischenzeitlich vor. Der Prospekt des Dreiländerfonds DLF 94/17 ist "unübersichtlich, undeutlich und vor allem werden Risiken zwar angeführt, jedoch sofort durch Hinweise auf positive Umstände wieder abgeschwächt", so das Landgericht in seinem Urteil. Das Landgericht ist weiterhin der Argumentation von Rechtsanwalt Renner gefolgt, dass ein Anleger des DLF 94/17 im Rahmen des Beratungsgesprächs auf ein "Abschwächen der Musicalbranche" hätte hingewiesen werden müssen, "da die Renditen der Musicals "Cats" und "Starlight Express" bereits rückläufig waren". Der Hauptinvestitionsteil des DLF 94/17 ist das Stuttgarter SI-Zentrum. Der Ertrag des Fonds hängt von dem Erfolg der dort aufgeführten Musicals ab. Daher müssen nach dem Landgericht vom Anlageberater "die Darlegungen im Prospekt relativiert" werden. Der beklagte Finanzdienstleister muss an die Kläger EURO 65.344,67 bezahlen und die künftigen Darlehensverpflichtungen gegenüber der Bankgesellschaft Berlin für die Kläger tragen. Dafür erhält der Finanzdienstleister die Beteiligung der Kläger. Steuervorteile müssen sich die Kläger nicht vom Schadensersatzanspruch abziehen lassen. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig.
Stuttgart, den 28. August 2004
gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Kanzlei Wüterich & Breucker
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