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Amtsgericht München, Urteil vom 29.09.2004 - AZ.: 281 C 9594/03 -
Die Kanzlei Wüterich Breucker hat für eine Anlegerin an der "Genova Capital Ltd." ein obsiegendes Urteil vor dem Amtsgericht München erstritten. Die von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretene Klägerin, die im 1997 Pharmaziestudentin war, hat sich auf Empfehlung einer freie Vermittlerin als stille Gesellschafterin an der "Genova Capital Ltd." mit einem Gesamtbetrag von insgesamt DM 134.000,00 = € 68.513,11 beteiligt. Die "Genova Capital Ltd." hat insgesamt Einlagen in Höhe von 8,5 Mio. DM von Anlegern eingesammelt. Gegen den Initiator der Beteiligung, Herrn Roland Kühn wurde zwischenzeitlich ein Strafverfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. eingeleitet. Vor Anlagen an der "Genova Capital Ltd." warnte bereits die Zeitschrift "FinanzTest" im Jahr 1996. Zudem hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Geschäfte der Genova verboten, da Herr Kühn keine Erlaubnis zum Betreiben von Einlagengeschäften hatte. Die Kanzlei Wüterich Breucker hat letztlich noch recherchiert, dass die für die Anlegergelder gestellten Sicherheiten einer schweizerischen Aktiengesellschaft nicht werthaltig waren und nur mit 10% über Grundschulden abgesichert waren. Es fehlte also an ausreichender Bonität der gestellten Sicherheiten, worüber die Anleger nicht informiert worden sind.
Rechtsanwalt Renner hat für die Anlegerin gegen die Beraterin zunächst Teilklage vor dem Amtsgericht München erhoben, um das Kostenrisiko zu minimieren. Dieser Teilklage wurde stattgegeben. Die Urteilsgründe selbst liegen noch nicht vor. Für Anleger an der "Genova Capital Ltd." wird dieses Urteil jedoch weitreichende Bedeutung haben, da bislang die Gelder "verloren" schienen. Wir werden weiter berichten, sobald das Urteil selbst vorliegt.
Stuttgart, den 04. Oktober 2004
gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Kanzlei Wüterich & Breucker
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