Kapitalanlagerecht DLF - Dreiländerfonds



Fondszeitung

(Ausgabe 43-44/03; vom 30.10.2003)

"Dreiländerfonds DLF 94/17"

.... Neues im Fall des Dreiländerfonds 94/17. Das Landgericht in Hannover vertritt die Auffassung: Um seiner Schadensminderungspflicht gerecht zu werden, hätte ein Anleger im Jahr 1998/1999 den Anteil am DLF 94/17 veräußern müssen. Mit dieser Entscheidung wurden die Klagend er Anleger wegen Mitverschuldens abgewiesen. Höchst zweifelhaft befindet die Rechtsanwaltskanzlei Wüterich Breucker. Die Begründung: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 1988 kann einem Anleger die sogenannte Obliegenheit zur Veräußerung seiner Beteiligung erst ab dem Zeitpunkt treffen, in dem er sichere Kenntnis von einem drohenden völligen Wertverlust der Anlage hat. Im Prozess vor dem Landgericht Meiningen hat die Kanzlei vorgetragen, dass ein solcher Totalverlust zur fraglichen Zeit für die Anleger gar nicht erkennbar war. Das Gericht wird hierzu Beweis durch Sachverständigengutachten erheben. Endgültige Klarheit wird erst das Urteil des Bundesgerichtshofs bringen.

Das Oberlandesgericht Celle hatte die Vertriebsgesellschaft vor gut einem Jahr wegen unzureichender Aufklärung bei der Beratung zum Schadensersatz verurteilt. Derzeit befindet sich der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof in der Revision. .....

Die Landgerichte in München und Tübingen haben bereits Klagen von Anlegern abgewiesen. Sie sehen keine Beratungsfehlern. Die Übergabe des Fondsprospekts reiche im Fall des DLF 94/17 aus, da er Risikohinweise enthalte. Nach Durchsicht der Urteile kommt Wüterich Breucker zu dem Schluss, dass in jedem Einzelfall individuell vorgetragen und argumentiert werden muss. Sich auf die bereits erlassenen Urteile des OLG Celle zu stützen, reicht nicht aus. ...."


Stuttgarter Zeitung

(vom 12.06.2003)

"Walter Fink muss sich vor Gericht verantworten - Initiator des Dreiländerfonds wird Untreue und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen"

........ Der Stuttgarter Rechtsanwalt Oliver Renner dämpft allzu große Erwartungen. Für ein derzeit laufendes Verfahren vor dem Bundesgerichtshof hat das Verfahren gegen Fink keine Auswirkung mehr. Es dürfte auch schwer sein, auf Basis der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Vermittlern einen Beratungsfehler nachzuweisen."
CASH. Das Kapitalanlage-Magazin
(Nr. 5; Mai 2003)

"Dreiländerfonds - Urteilsspruch"

"Das Landgericht Stuttgart hat erstmals auch einen freien Anlagevermittler wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Dreiländerfonds DLF 94/17 zu Schadensersatz verurteilt. .... Der Anleger-Anwalt, Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker führte fehlende Aufklärung über die negative Presseberichterstattung sowie ungenügende Beratung über die Wiederverkaufsmöglichkeiten ins Feld. ..... Renner zeigt sich optimistisch und rechnet bei weiteren anhängigen Verfahren mit einem ähnlichen aus Anlegersicht positiven Ausgang."


Der Fonds - Deutschlands größtes unabhängiges Fondsmagazin

(April 2003)

"Neues Urteil zum Dreiländerfonds"

Ein weiteres Urteil zum Dreiländerfonds 94/17 ..... Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen freien Anlagevermittler wegen fehlerhafter Beratung zu Schadensersatz. ..... Bisher wurde nur das Agio von 7.700,00 EURO eingeklagt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, rät Anwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker seinem Mandanten, über den Gesamtschaden zu klagen. Die Stuttgarter Kanzlei vertritt rund 200 Anleger, denen vom Allgemeinen Wirtschaftsdienst (AWD) Beteiligungen am Dreiländerfonds 94/17 verkauft wurden."


Versicherungsjournal

(Ausgabe vom 09.04.2003)

"Vermittlerin muss Schadensersatz zahlen"

Eine freie Anlagevermittlerin muss wahrscheinlich 25.000 EURO Schadensersatz sowie Zinsen und Tilgungen bezahlen, weil sie Beteiligungen am sogenannten Dreiländerfonds DLF 94/17 vermittelt hatte, ohne über negative Presseberichte zu informieren. Dies entschied das Landgericht Darmstadt mit Urteil vom 18.03.2003. Zum Zeitpunkt des Kaufs gab es jedoch schon negative Presseberichte über den Fonds, die in der Anlageberatung verschwiegen worden waren, sagt Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich & Breucker, der den Anleger vor Gericht vertreten hat. .... Zuvor hatte Rechtsanwalt Renner ein Urteil in Sachen DLF gegen den AWD erwirkt. Inzwischen ist auch das Landgericht Stuttgart dieser Argumentation Renners gefolgt und hatte einen freien Vermittler zu vollem Schadensersatz verurteilt.


Direkter Anlegerschutz

(Ausgabe April 2003)

"Ein weiteres Urteil hat der Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker erstritten - vor dem Landgericht Darmstadt am 18.03.2003 gegen eine Anlagevermittlerin, wegen Aufklärungspflichtverletzung bei der Vermittlung des Dreiländer-Fonds DLF 94/17 Walter Fink - KG der Kapital Comsult bzw. der KC Holding GmbH, Stuttgart ....."


Versicherungstip

(Ausgabe 13/03 vom 25.03.2003) 

"Zwei weitere Urteile wurden aktuell von RA Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker für DLF-Anleger erstritten."


Kapital-markt intern

(Ausgabe 12/03)

"Zwei weitere Urteile wurden aktuell von RA Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker erstritten: Im Verfahren 26 O 396/02 vor dem LG Stuttgart wurde ein Vermittler zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung des Klägers am DLF 94/17 verurteilt. ..... das LG Darmstadt (AZ. 8 O 216/02) .... eine freie Anlagevermittlerin zu Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt hat, der sich .... am DLF 94/17 beteiligt und auf Empfehlung der Vermittlerin die Beteiligung vollständig kreditfinanziert hat. Die Verurteilung ist u.a. darauf gestützt, teilt uns RA Renner mit, dass "unser Mandant von der Vermittlerin nicht über negative Presseberichte informiert wurde."


WirtschaftsWoche

(Nr. 12 vom 13.03.2003)

"..... Im zweiten Fall urteilte das Landgericht Stuttgart zum wiederholten Male in Sachen Dreiländerfonds 94/17. Wie schon im Fall vor dem Oberlandesgericht Celle ging es auch hier um fehlerhafte Beratung eines Anlegers. .... Der freie Anlagevermittler informierte ihn weder über Warnungen in der Presse noch über die Schwierigkeiten beim Ausstieg aus einem geschlossenen Fonds. Dafür muss dieser jetzt zahlen. Oliver Renner aus der Kanzlei Wüterich & Breucker, Anwalt des Klägers, betreut derzeit bundesweit weitere Verfahren in Sachen Dreiländerfonds."


Direkter Anlegerschutz

(vom 12.03.2003)

"Ein weiteres Urteil hat Rechtsanwalt Oliver Renner, Kanzlei Wüterich und Breucker, Stuttgart, hier vor dem Landgericht Stuttgart am 28.03.2003, gegen einen Anlagevermittler wegen Aufklärungspflichtverletzung bei der Vermittlung des Drei-Länderfonds DLF 94/17 Walter Fink-KG der Kapital Consult GmbH bzw. der KC Holding GmbH, Stuttgart, erstritten."


VersicherungsJournal

(vom 11.03.2003)

"Ein freier Anlagevermittler muss wahrscheinlich 158.000 EURO Schadenersatz zahlen, der Beteiligungen an dem so genannten Dreiländerfonds vermittelt hatte, ohne über negative Presseberichte zu informieren. Dies entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 28.02.2003 (AZ.: 26 O 396/02). .... Zum Zeitpunkt des Kaufs gab es jedoch schon negative Presseberichte über den Fonds, die in der Anlageberatung verschwiegen worden waren, sagt Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich & Breucker, der dieses Urteil erstritten hat. .... Bereits vor dem Oberlandesgericht Celle hatte Rechtsanwalt Renner ein Urteil in Sachen DLF gegen den AWD erwirkt (AZ.: 11 U 291/01 - noch nicht rechtskräftig)."


EURO am Sonntag

(vom 09.03.2003)

"Tiefschlag für Dreiländerfonds"

... Jetzt hat noch ein Investor des Geschlossenen Fonds DLF 94/17 Recht bekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen freien Vermittler dazu, das Agio von 7670 EURO zurückzuzahlen (AZ. 26 O 396/02). Grund: Falsche Beratung. .... Wie Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich und Breucker gegenüber EURO sagte, habe man vorerst nur die Abschlusskosten eingeklagt, um das Prozesskostenrisiko klein zu halten. ..... Er ist nicht rechtsschutzversichert."


Berliner Morgenpost

(vom 09.03.2003)

"Jetzt hat auch noch ein Investor des geschlossenen Fonds DLF 94/17 Recht bekommen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen freien Vermittler ..... Wie Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich und Breucker sagte, habe man vorerst aber nur die Abschlusskosten eingeklagt, um das Prozessrisiko noch möglichst klein zu halten. Der Kläger hatte 1995 als 21-jähriger eine Erbschaft von 153.000 EURO in den Dreiländerfonds eingezahlt. Er ist allerdings nicht rechtsschutzversichert."


Stuttgarter Nachrichten

(vom 01.03.2003)

"Ein Anleger des umstrittenen Dreiländerfonds DLF 94/17 hatte vor dem Landgericht Stuttgart mit seiner Klage Erfolg. .... Neben fehlender Aufklärung über die negative Presseberichterstattung über den DLF 94/17 habe man für den Mandanten eine ungenügende Beratung über die Veräußerbarkeit der Beteiligung sowie spezielle Risiken ins Feld geführt, teilte die Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker mit. Sie hat mehrere Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Vertrieb der Fondsanteile eingereicht - gegen einzelne freie Vermittler, aber auch gegen den Finanzdienstleister AWD.


Kapital-markt intern

(Ausgabe 10/03)

"RA Oliver Renner hat erneut erstinstanzlich für einen DLF 94/17-Zeichner vollen Schadenersatz erstritten."


VersicherungsJournal

(Ausgabe vom 27.01.2003)

"Ein Lehrer, der nebenbei auch Geldgeschäfte vermittelte, muss einer Anlegerin Schadenersatz zahlen, die nach seiner Beratung Beteiligungen an dem so genannten Dreiländerfonds erworben hatten. Dies entschied das Landgericht Memmingen am 02.05.2002 (AZ.: 3 O 1146/01). ..... Zum Zeitpunkt des Kaufs gab es jedoch schon negative Presseberichte über den Fonds, die in der Anlageberatung verschwiegen worden war, sagt Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich & Breucker. .... Das Oberlandesgericht Celle hat den AWD mit Urteil vom 15.08.2002 bereits für Pflichtverletzungen seiner Handelsvertreter zu Schadenersatz verurteilt (AZ.: 11 U 341/01). ..... Generell gilt: Betroffene Anleger können weiter auf die Chance auf Schadensersatz bauen: In Celle wurde der AWD nicht auf Prospekthaftung verurteilt, sondern laut Rechtsanwalt Renner "wegen positiver Forderungsverletzung."


Finanztest

(Ausgabe Nr. 10; Oktober 2002)

"Vermittlung Dreiländerfonds 94/17, AWD unterliegt beim Oberlandesgericht"

Der Finanzdienstleister AWD aus Hannover hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle in zweiter Instanz eine schwere Niederlage erlitten. ...... Revision will auch einer der Kläger einlegen, weil das OLG vom Schadensersatzbetrag nicht nur die bisher erfolgten Ausschüttungen, sondern auch die Steuervorteile abgezogen habe. Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich & Breucker hält diesen Abzug für problematisch. Sollte das Finanzamt später die Steuervorteile aberkennen, hätte sein Mandant nach dem Urteil keine Chance mehr, die von der Schadensersatzsumme abgezogenen Steuervorteile ersetzt zu bekommen."


Fondszeitung

(Ausgabe Nr. 34/02; 22.08.2002)

"Rechtsprechung: Steuervorteile in Gefahr AWD verliert in zweiter Instanz"

Der 11. Zivilsenat des OLG Celle hat zwei Anlegern in zweiter Instanz Schadensersatzansprüche zugesprochen, die 1996 nach Beratung durch Finanzdienstleister der AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung GmbH Beteiligungen an dem geschlossenen Immobilienfonds "Drei-Länderfonds 94/17" erworben hatten. .... Hinsichtlich des von den Richtern angenommenen Beratungsfehlers sieht sich Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker, der einen der Kläger vertreten hatte, in seiner Argumentation grundsätzlich bestätigt. Diese hatte darauf abgezielt, dass die Anleger nicht über bereits existierende negative Berichterstattungen in Brancheninformationsdiensten aufgeklärt worden waren. .... Der Rechtsanwalt zeigte sich jedoch gegenüber der Fondszeitung zufrieden darüber, dass das OLG Celle die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 09.11.2001 "dem Grunde nach" bestätigte. Nach dem nun ergangenen Urteil müsse der AWD mit zahlreichen weiteren Klagen rechnen, sagt Renner."


Direkter Anlegerschutz

(vom 20.08.2002)

"Das von dem Stuttgarter Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich und Breucker erstrittene Schadensersatz-Urteil des OLG Celle vom 15.08. gegen die zur AWD Holding AG, Hannover, gehörende AWD Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung GmbH i.S. Drei-Länderfonds 94/17 der Kapital Consult GmbH bzw. der KC Holding GmbH, Stuttgart, bestätigt den IWD-Standard, vertieft die Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten über negative Presseveröffentlichungen und postuliert erstmals die Pflicht des Anlageberaters, den Anleger von einer Anteilsfinanzierung "mit allem Nachdruck" abzuraten."


VersicherungsJournal

(vom 20.08.2002) 

"Der Finanzvertrieb AWD muss zwei Anlegern Schadenersatz zahlen, die nach Beratung durch das Unternehmen Beteiligungen an dem so genannten Dreiländerfonds (DLF) erworben hatten. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle in zwei Grundsatzentscheidungen, die am 15.08.2000 verkündet worden sind (AZ.: 11 U 291/01 und 11 U 341/01). .... Zum Zeitpunkt des Kaufs gab es jedoch schon negative Presseberichte über den Fonds, die in der Anlageberatung verschwiegen worden waren, sagt Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich & Breucker, der eines der Urteile erstritten hat.


Süddeutsche Zeitung

(vom 16.08.2002)

"Jetzt wird es eng für den AWD: In der zweiten Instanz hat das Oberlandesgericht Celle bestätigt, dass der Finanzdienstleister zwei Anlegern wegen eines Beratungsfehlers Schadensersatz zahlen muss. Damit könnte die Vermittlung von Anteilen des Dreiländerfonds an rund 14000 Investoren für AWD verheerende Folgen haben. Die Richter des OLG Celle haben am Donnerstag zwei Anlegern Schadensersatz zugesprochen, die durch Vermittlung des AWD Anteilen am so genannten Dreiländerf onds gekauft hatten. In beiden Fällen bejahte das OLG Pflichtverletzungen des Finanzdienstleisters, weil dieser die Anleger mangelhaft beraten habe. .... Nach den ergangenen Urteilen müsse der AWD mit zahlreichen weiteren Klagen rechnen, sagt Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker, der einen der beiden Kläger vertreten hatte. Er hatte die Klage vor allem darauf gestützt, dass der AWD-Vertreter beim Beratungsgespräch zahlreiche negative Presseartikel zum DLF unerwähnt gelassen hatte. Damit habe der AWD seine Beratungspflicht verletzt meint Renner. Dieser Ansicht hat sich das Landgericht Hannover im vergangenen Jahr angeschlossen. "Das OLG Celle hat nun das erstinstanzliche Urteil dem Grunde nach bestätigt", sagt Renner."


Hannoversche Allgemeine Zeitung

(vom 15.08.2002) 

"Der AWD hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle eine schwere Schlappe erlitten. Der 11. Zivilsenat hat zwei Geldanlegern zusammen 64 0000 EURO Schadenersatz zugesprochen, die einen vermittelten Fonds erworben hatten. .... Den Klägern hatten AWD-Mitarbeiter Beteiligungen an dem Dreiländerfonds (DLF) 94/17 verkauft, die zum Teil mit Krediten finanziert wurden. .... Nach Ansicht des Anlegeranwalts Oliver Renner aus Stuttgart hat die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung: "Das Urteil ist extrem wichtig. Jetzt stehen die Chancen für Anleger des DLF 94/17 sehr viel besser, Schadenersatz zu bekommen."


Die Welt

(vom 16.08.2002)

"Der Finanzdienstleister AWD muss einem nicht ausreichend beratenen Anleger des umstrittenen Dreiländerfonds (DLF) Schadensersatz zahlen. ..... Der klageführende Anwalt, Oliver Renner aus Stuttgart, wertete das Urteil als "neuen Meilenstein". Spätestens ab März 1995 habe der AWD seine Klienten nach Auffassung des Gerichts auf negative Presseberichte zum DLF-Fonds hinweisen müssen, so Renner."


Direkter Anlegerschutz

(vom 11.06.2002)

"Am 06.06. fand vor dem OLG Celle die mündliche Verhandlung i.S. DLF-Anleger gegen die AWD Holding AG, Hannover, statt. Nachdem das LG Hannover am 09.11.2001 dem von Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich & Breucker, Stuttgart vertretenen Kläger in der ersten Instanz in vollem Umfang ein positives Urteil zugesprochen hat, legte der AWD Berufung ein. Unsere Anfrage über den Verlauf der Verhandlung beantwortete RA Renner wie folgt: Wesentliche Hürden scheinen überwunden zu sein (Beratungsvertrag mit AWD ....). Ob die negativen Presseberichte vorzulegen waren, ist nach Ansicht des Gerichts Wertungsfrage. Hierbei möchte ich dem Gericht in seiner Entscheidung nicht vorgreifen. Ich möchte daher nicht spekulieren, sondern vielmehr das Urteil abwarten, mit dem frühestens am 27.06.2002 zu rechnen sein wird. ........"


Stiftung Warentest

(Nr. 1/ Januar 2001)

"AWD - Falschberatung - Schadenersatz"

Wegen Falschberatung hat das Landgericht Hannover den AWD verurteilt (AZ. 13 O 3037/01, nicht rechtskräftig). Der Finanzvertrieb soll einem Anleger rund 65 000 Mark zurückzahlen, der Anteile am Dreiländerfonds DLF 94/17 der Stuttgarter Firma Kapital-Consult gezeichnet hatte. .... Das Urteil, erstritten von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker, könnte Signalwirkung haben: Der AWD hat Tausende Kunden an diesem geschlossenen Immobilienfonds vermittelt. ..... Betroffene, die falsch beraten wurden, sollten sich an einen spezialisierten Anwalt wenden. ......".


Kapital-markt intern

(Nr. 50/01)

"Nach der Pilotentscheidung von RA Oliver Renner aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker vom 09.11.2001 (AZ. 13 O 3037/01) liegen uns nun zwei weitere Urteile im Wortlaut vor, in denen der AWD gegenüber DLF 94/17-Anlegern wegen positiver Forderungsverletzung eines Beratungsvertrages verurteilt wird. Die ..... Entscheidungen entsprechen aufgrund des vergleichbaren Tatbestandes weitgehend dem Tenor der "Renner"-Entscheidung."


Süddeutsche Zeitung

(vom 30.11.2001)

"AWD muss mit weiteren Klagen rechnen"

Bereits dreimal im November hat das Landgericht (LG) Hannover in Sachen Dreiländerfonds gegen den Finanzdienstleister entschieden. ..... Bei dem Dreiländerfonds handelt der Stuttgarter Fondsgesellschaft Kapital Consult handelt es sich um den größten geschlossenen Immobilienfonds, der je in Deutschland aufgelegt wurde. Insgesamt haben AWD-Vertreter Fondsanteile in Gesamtwert von 700 Millionen DM an etwa 14000 Anleger vermittelt. ... Die Kläger werfen dem AWD vor, sie seien schlecht beraten worden. Während die 9. Kammer des LG im August eine Klage abwies, gab die 13. Kammer desselben Gerichts den Anlegern jedes Mal recht: Weil die AWD-Vertreter nicht auf negative Presseberichte über den Fonds hingewiesen hatten, hätten sie ihre Beraterpflicht verletzt. AWD müsse den daraus entstandenen Schaden ersetzen. ... Doch voraussichtlich wird es nicht bei den paar Klagen bleiben. Allein beim Stuttgarter Anwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich & Breucker, der das erste Urteil der 13. Kammer erstritten hatte, sind mittlerweile knapp 100 Anfragen eingegangen. Derzeit habe er 50 Mandate in Sachen AWD. Er warnt jedoch vor allzu großen Hoffnungen. Die Urteile seien noch nicht rechtskräftig, betont er. "Außerdem sollten sich die Anleger im klaren darüber sein, dass es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt." Deshalb sei zunächst zu prüfen, ob ihr Fall wirklich mit den bereits entschiedenen vergleichbar ist. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, könne seine Forderungen gegenüber beim AWD außergerichtlich anmelden. ... Bei dem Dreiländerfonds jedoch waren es in erster Linie kleinere Fachblätter gewesen, deren Berichte zum Teil "unseriös" waren, hatte der AWD-Anwalt vor Gericht vorgetragen. Dem widerspricht Anwalt Renner. Zum einen gehörten die Brancheninformationsdienste zur Pflichtlektüre eines Anlageberaters, zum anderen seien im Jahr 1995 unter anderem auch in der Wirtschaftswoche zwei kritische Artikel über den Dreiländerfonds erschienen. ..."


Kapital-markt intern

(Ausgabe Nr. 49/01)

".... Nach dem ersten Schadensersatz-Urteil des Landgerichts Hannover (AZ. 13 O 3037/01) gegen den AWD/Hannover wegen Falschberatung bei der Vermittlung des DLF 94/17 der Kapital-Consult/Stuttgart sind mittlerweile vier weitere Urteile zu Lasten des AWD gefällt worden. Da der Wortlaut der von RA Oliver Renner/Stuttgart erstrittenen Entscheidung mit Pilotcharakter gegen den AWD vom 09.11.2000 inzwischen vorliegt und der AWD angekündigt hat, in Berufung zu gehen, hat "k-mi" Anlass, diesen näher unter die Lupe zu nehmen. ....."


Ruhr Nachrichten - Dortmunder Zeitung

(vom 20.11.2001)

"AWD hat schlecht beraten"

Der Finanzdienstleister AWD wurde vom Landgericht Hannover verurteilt, einem Anleger wegen unzureichender Beratung Schadensersatz zu leisten. Der Mann hatte nach einer Beratung durch den AWD-Vertreter Anteile an einem Dreiländerfonds einer Stuttgarter Gesellschaft gezeichnet. .... Der Vermittler hatte den Kunden aber nicht über negative Presseberichte informiert. "Mein Mandant hätte das Papier sonst nicht gezeichnet", sagt der Stuttgarter Anwalt Oliver Renner. .... "Das Gericht hat eine Beschaffungspflicht festgestellt. Der AWD hätte sich die Informationen besorgen müssen", erläutert Rechtsanwalt Renner. Der Stuttgarter betreut noch andere Anleger in dieser Angelegenheit: "Sie haben mir ihre Unterlagen geschickt. In einigen waren positive Meldungen über den Dreiländerfonds enthalten. Man könnte also davon ausgehen, dass der AWD die negativen Meldungen sogar vorenthalten hat."


FOCUS

(Nr. 47 vom 19.11.2001)

"(K)ein Grund zur Klage"

Geprellte Anleger schöpfen Hoffnung: Viele Urteile gegen Vermittler, Firmen und Banken fallen zu ihren Gunsten aus. Der Gang vor Gericht bleibt aber riskant.

.... Klage, aber gegen wen? Eine ernsthafte Geld-zurück-Chance rechnen sich seit einigen Tagen die 20 000 Investoren des schwächelnden Dreiländerfonds 94/17 aus. Rechtsanwalt Oliver Renner aus Stuttgart hat vor dem Landgericht Stuttgart für einen Mandanten 65 000 Mark erstritten. Zahlen soll der Finanzvermittler AWD - wegen Fehlberatung des Anlegers. Die Vermittler haben es nach Ansicht des Gerichts versäumt, ihre Kunden Mitte der 90-er Jahre auf warnende Presseberichte ("Der Fonds ist eine Black-Box") hinzuweisen. Anspruchsgegner ist also nicht der Fondsinitiator oder der vermittelnde Handelsvertreter der Anlage, sondern der hinter dem Vermittler stehende AWD- ein langer und steiniger Weg. .......

Als allerletzten Notnagel haben Kläger auch ihren Rechtsvertreter als Gegner entdeckt. "Verpasst der Anwalt eine Frist oder berät er falsch", sagt Rechtsanwalt Oliver Renner, "muss er gegenüber seinem Mandanten haften".


EURO am Sonntag

(vom 18.11.2001)

"Wenn Schweigen teuer wird"

.... In der vergangenen Woche erstritt Oliver Renner, Anwalt der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker, für einen Musiklehrer Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung. Es ging um die Vermittlung des umstrittenen Dreiländerfonds 94/17 (DLF) der Kapital Consult. Der AWD-Vermittler hatte versäumt, auf negative Presseberichte über den Fonds hinzuweisen. .... Für den Finanzdienstleister könnte es auch finanziell noch dicker kommen. Anwalt Renner betreut 30 DLF 94/17-Mandanten. Und, auch wenn er stets darauf verweist, dass es ein Einzelfall-Urteil sei, freut er sich dennoch über dessen "Pilotcharakter". Entscheidend für den Erfolg eines nachfolgenden Prozesses wird sein, wann der Kläger den Fonds zeichnete. Und wie viel negative Presseberichte zu diesem Zeitpunkt vorlagen. "In diesem Fall hat der Anleger den Fonds am 1. September 1996 gezeichnet. Seit Vertriebsstart 1994 lagen bereits 16 negative Berichte verschiedener Medien vor", sagt Renner."


Stuttgarter Nachrichten

(vom 16.11.2001)

"...Experten sind sich einig: Bisher war es schwierig, einem Finanzvermittler beim Vertrieb von Fondsanteilen eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen. Das könnte sich durch ein Urteil des Landgerichts Hannover ändern. Das Urteil könnte Auswirkung auf die gesamte Branche haben. .... Das Landgericht Hannover hatte einem Anleger Schadenersatz zugesprochen, der sich vom Finanzdienstleister Allgemeiner Wirtschaftsdienst (AWD) bei der Zeichnung von Dreiländerfonds-Anteilen (DLF 94/17) nicht ausreichend beraten gefühlt hatte. .... Der Stuttgarter Anwalt Oliver Renner, der den Anleger vertreten hat, ist sich sicher: "Das Urteil hat Pilotcharakter". Die Brisanz liege darin, dass es erstmals gelungen sei, einen Beratungsfehler ohne Beweisaufnahme anzunehmen. Laut Urteilsbegründung liegt der dem AWD zuzurechnende Beratungsfehler darin, dass die für ihn tätigen Handelsvertreter den Anleger nicht über negative Presse informiert hätten. .... Allerdings warnt Renner: "Man muss immer den Einzelfall prüfen." Auch sollten die Anleger an Kostenrisiko denken."


Die Telebörse

(Nr. 47 vom 15.11.2001)

"Pilotcharakter"

Kommen auf den AWD Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe zu? Rechtsexperten gehen davon aus. Der Grund: In erster Instanz hat das Landgericht Hannover den Finanzdienstleister zur Zahlung von rund 33000 EURO wegen eines Anlageberatungsfehlers verurteilt. Der Kläger hatte auf Anraten eines AWD-Vertreters Anteile am Dreiländerfonds 94/17 im Gesamtwert von 30000 EURO gezeichnet. .... Anlegerpech? Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker sieht das anders: "Der Anleger ist nicht darüber informiert worden, dass zum Zeitpunkt der Zeichnung schon negative Presseberichte über den DLF vorlagen. Eine klare Missachtung der Beratungspflicht." ... Oliver Renner glaubt, dass das Landgerichtsurteil auf alle Fälle Pilotcharakter haben werde. "Der AWD muss jetzt mit weiteren Schadensersatzforderungen rechnen", mutmaßt er mit Blick auf die rund 14 0000 DLF Anleger, die vom AWD vermittelt worden sind. ..."


Kapital-markt intern

(Nr. 46/2001 vom 15.11.2001) 

LG Hannover verurteilt AWD i.S. DLF 94/17 zu Schadenersatz

Freitag vergangener Woche hat das Landgericht Hannover (AZ. 13 O 3037/01, noch nicht rechtskräftig) den ehemaligen Umsatzrekordhalter der Kapital-Consult-Produkte - den AWD - wegen Falschberatung eines DLF 94/17-Kunden zum Schadenersatz verurteilt. ... Damit hat RA Oliver Renner aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker wohl erstmals die lange Jahre als "Hausgericht" des AWD geltende Hannoveraner Richterriege "geknackt".


DFI-Gerlach Report

(vom 14.11.2001)

"Punktsieg für Anleger"

Das Landgericht Hannover hat den Strukturvertrieb AWD AG (Hannover) zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verdonnert, der den umstrittenen Dreiländerfonds (DLF 94/17) aus dem Hause Kapital Consult (KC) von einem AWD-Vertriebsmann vermittelt bekam. Ob das Urteil durch die Instanzen hält, ist noch offen. Allerdings zeigt es sehr deutlich, dass an die Beratungsleistungen der Vertriebe hohe Anforderungen gestellt werden können.

Der vom Stuttgarter Anwalt Oliver Renner aus der Kanzlei Wüterich & Breucker erzielte Erfolg für die Anlegerseite in der ersten Runde im Streit um die Haftung für die Vermittlung von Anlagen im


Direkter Anlegerschutz

(vom 14.11.2001)

"Am 12.11 2001 berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) ausführlich über ein Urteil des Landesgerichts Hannover vom 09.11., mit dem die börsennotierte Finanzvertriebsgesellschaft AWD Holding AG, Hannover, zu Schadensersatz gegenüber einem Zeichner des Drei-Länderfonds 94/17 der KC Holding GmbH (früher: Kapital Consult GmbH), Stuttgart, verurteilt worden ist. Lt. FTD ist das Gericht dem Argument des Klägers gefolgt, wonach der AWD-Berater vor Vertragsschluss aus öffentlich verfügbare negative Informationen zu dem Fonds hätte hinweisen müssen. Erstritten wurde das Urteil von dem Stuttgarter Rechtsanwalt Oliver Renner."


Die Welt

(vom 14.11.2001)

"AWD informiert nicht über negative Presseberichte" 

Das Landgericht Hannover hat laut Medienberichten einem Anleger Schadenersatz zugestanden, der Anteile eines umstrittenen Immobilienfonds über den Finanzdienstleister AWD gezeichnet hatte. Der Kläger soll mindestens 65 000 DM zurückerhalten, weil der Berater des börsennotierten AWD (Hannover) ihn vor Abschluss des Vertrages nicht von negativen Presseberichten über den Dreiländerfonds (DLF 94/17) der Fondsgesellschaft Kapital Consult (KC Holding/Stuttgart) in Kenntnis gesetzt hatte. ..... Insgesamt hatten 20 000 Anleger Anteile im Wert von 1,3 Mrd. DM an dem Fonds gezeichnet. .... Der Rechtsanwalt des Klägers, Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker, vertritt derzeit 30 Mandanten, die DLF-Anteile erworben hatten."


Saarbrücker Zeitung

(vom 14.11.2001)

"Stella-Pleite: Anleger klagt erfolgreich gegen Finanzdienstleister"

Der Kläger soll mindestens 65 000 DM (33 233 EURO) zurückerhalten, weil der Berater des börsennotierten AWD (Hannover) ihm vor Abschluss des Vertrages nicht von negativen Presseberichten über den Dreiländerfonds (DLF 94/17) der Fondsgesellschaft Kapital Consult (KC Holding/Stuttgart) in Kenntnis gesetzt hatte. .... Der Rechtsanwalt des Klägers, Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker, vertritt nach eigenen Angaben derzeit 30 Mandanten, die DLF-Anteile erworben hatten. ... "Wenn sie Rechtsschutz haben, werde ich ihnen empfehlen, ebenfalls Klage anhängig zu machen", sagt Renner der dpa. ...."


Kölnische Rundschau

(vom 14.11.2001)

"Anleger klagt erfolgreich gegen Finanzdienstleister"

Das Landgericht Hannover hat laut Medienberichten einem Anleger Schadenersatz zugestanden, der Anteile eines umstrittenen Immobilienfonds über den Finanzdienstleister AWD gezeichnet hatte. 

Der Kläger soll mindestens 65 000 DM (33 233 EURO) zurückerhalten, weil der Berater des börsennotierten AWD (Hannover) ihm vor Abschluss des Vertrages nicht von negativen Presseberichten über den Dreiländerfonds (DLF 94/17) der Fondsgesellschaft Kapital Consult (KC Holding/Stuttgart) in Kenntnis gesetzt hatte. .....

Der Rechtsanwalt des Klägers, Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker, vertritt nach eigenen Angaben derzeit 30 Mandanten, die DLF-Anteile erworben hatten. Die meisten davon wurden vom AWD vermittelt. "Wenn sie Rechtsschutz haben, werde ich ihnen empfehlen, ebenfalls Klage anhängig zu machen", sagt Renner am Samstag der dpa.

Auf den Finanzdienstleister, der mehr als die Hälfte aller DLF-Anleger beraten hat, könnte demnach zusammen mit anderen Fällen eine Prozesslawine zukommen. ...."


Die Welt

(vom 12.11.2001)

"Gericht verurteilt AWD im Streit um Dreiländerfonds zu Schadenersatz"

.... Das Landgericht Hannover hat jetzt einem Anleger, der von einem AWD-Berater vor Vertragsschluss nicht über negative Presseberichte zum Dreiländerfonds (DLF 94/17) der Stuttgarter Kapital Consult informiert worden war, Schadenersatz on Höhe von mindestens 65.000 DM zugesprochen. Sein Mandant müsse so gestellt werden, als ob er die Fondsanteile nie gezeichnet hätte, erklärte der Rechtsanwalt des Klägers, Oliver Renner. Der Dreiländerfonds gilt als einer der größten geschlossenen Immobilienfonds, die je in Deutschland aufgelegt worden sind. Insgesamt haben rund 20.000 Anleger etwa 1,3 Mrd. DM eingezahlt. ..... Laut Rechtsanwalt Renner ist der Kläger im nun entschiedenen Fall vom AWD-Berater nicht ausreichend über die Risiken eines Investments in den DLF-Fonds aufgeklärt worden. Aus seiner Sicht ist zudem der fehlende Hinweis auf die negativen Presseartikel ein eklatanter Beratungsfehler. ...."


Hannoversche Allgemeine Zeitung

(vom 12.11.2001) 

"Für Tausende Anleger, die ihr Geld in den Dreiländerfonds (DLF) 94/17 investiert haben, gibt es einen neuen Hoffnungsschimmer. Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat, wie bereits kurz berichtet, einem Geldanleger 65 000 Entschädigung zugesprochen. ... Die schriftliche Urteilsbegründung für die Entscheidung (AZ.: 13 O 3037/01) liegt zwar noch nicht vor, aber Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker vermutet, dass seine Argumentation bei den Richtern auf offene Ohren gestoßen ist. "Die Klage wurde unter anderem darauf gestützt, dass der Anleger im Rahmen des Beratungsgespräches nicht über vorhandene negative Presseberichte informiert wurde", erklärt der Anwalt. Schon seit 1994 seien in verschiedenen Medien die Erfolgsaussichten des DLF 94/17 äußerst kritisch betrachtet worden. Darauf hätte der Vermittler nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1993 hinweisen müssen. ......"


Financial Times Deutschland

(vom 12.11.2001)

"AWD muss Schadensersatz zahlen"

Ein Anleger hat vor dem Landgericht Hannover vom Finanzdienstleister wegen falscher Beratung Schadensersatz erstritten. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.

Auf Anraten eines AWD-Vertreters hatte er Anteile an einem Immobilienfonds gezeichnet und Geld verloren. Nach Angaben des Stuttgarter Rechtsanwalts Oliver Renner, der den Anleger vertritt, hat die 13. Kammer des Landgerichts Hannover den AWD am Freitag in erster Instanz zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sei dem Argument des Klägers efolgt, wonach der AWD-Berater vor Vertragsabschluss auf öffentlich verfügbare negative Informationen zu dem Fonds hätte hinweisen müssen.

Bislang ist es Fondsanlegern nur schwer möglich, spezialisierten Finanzvertrieben eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen. Das Hannoveraner Urteil könnte daher Signalwirkung haben. Immerhin betont Anwalt Renner, werde sein Klient durch das Urteil finanziell voll entschädigt. Er erhalte nicht nur das bisher eingezahlte Geld zurück, sondern auch einen Ausgleich für entgangene Zinsen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Stein des Anstoßes ist der Dreiländerfonds (DLF 94/17) der Fondsgesellschaft Kapital Consult (KC Holding). An diesem hatten 20.000 Anleger Anteile im Wert von 1,3 Mrd. DM gezeichnet. Davon hatte AWD mehr als 700 Mio. DM vermittelt. ...

.... Nach Angaben Renners habe es für seinen Klienten im Jahr 2000 keine Ausschüttungen gegeben. .... Das Gericht schloss nach Angaben Renners ein Mitverschulden des Anlegers aus. Weil zahlreiche AWD-Mandanten und Anleger des DLF vermutlich ähnliche Erfahrungen gemacht hätten, hofft der Anwalt auf weitere Prozesse. Er selbst vertrete 30 Mandanten, die DLF-Anteile erworben hätten. ...."


Neue Presse Hannover

(vom 10.11.2001)

"Schlechte Beratung: AWD muss zahlen"

Das Landgericht Hannover hat den Finanzdienstleister AWD wegen eines Beratungsfehlers zu 65.000 Mark Schadenersatz verurteilt. Nun drohen weitere Prozesse. ..... Das Urteil könnte für weitere Prozesse sorgen. Das sagt Oliver Renner (29) von der Stuttgarter Kanzlei Wterich & Breucker. Er vertrat den Anleger. ... Anwalt Renner wiederum beruft sich auf entsprechende Entscheidungen höherer Gerichte. Er ist sich sicher: "Das Urteil ist nicht zu kippen". Grund für den Spruch des Landgerichts scheint Renners Strategie zu sein: Er argumentierte, dass der AWD-Berater den Anleger auf die negativen Presseberichte zum DLF hätten hinweisen müssen. Die Richter folgen ihm. ...."


Stuttgarter Zeitung

(vom 10.11.2001)

"Anlegerpech lockt gierige Ratgeber an"

Der Dreiländerfonds DLF 94/17 bietet ein Lehrstück über die vielen Fälle, die auf Anleger lauern.

... Der Stuttgarter Anwalt Oliver Renner hat sich deshalb im Namen seines Mandanten die Vermittlerin AWD vorgeknöpft. Sein Vorwurf: AWD hat nicht alle kritischen Stimmen zum Dreiländerfonds zur Sprache gebracht und deshalb nicht ausreichend informiert. Das Landgericht Hannover hat am Freitag seiner Klage stattgegeben. Demnach muss AWD die gesamten 63 000 Mark plus Zinsen zurückzahlen (AZ.: 13 O 3037/01). "Diese Entscheidung hat Pilotcharakter", freut sich Renner, der allerdings gleich darauf hinweist, dass dies nur ein Etappensieg ist. ..... Wird die Gerichtsentscheidung bestätigt, bringt das nicht nur die börsennotierte AWD in Schwierigkeiten. Die gesamte Branche muss dann ihren Beratungsumfang hinterfragen. Schon heute kommt auf die Berater eine hohe Verantwortung zu, denn nur Spezialisten können tatsächlich die vielen Fallstricke in den Verkaufsprospekten ausmachen. Nun bekommen die veröffentlichten Meinungen eine noch größere Bedeutung. Wegen des hohen Interesses der Anleger sind allerdings unzählige Wirtschaftsblätter auf dem Markt - und nicht alle haben einen untadeligen Ruf. Wem soll der Berater nun glauben? Wen darf er ignorieren, ohne gleich eine Schadensersatzklage zu riskieren? Bis zur Klärung dieser Fragen, meint Anwalt Renner, gehen die Vermittler durch ein Minenfeld. ....."


Stuttgarter Nachrichten

(vom 10.11.2001)

"AWD soll an Anleger des SI-Centrums zahlen"

Anwalt wirft Vermittler fehlerhafte Beratung vor

Rund 20 000 Menschen besitzen Anteile am Stuttgarter SI-Centrum. Nun hat ein Gericht den Finanzdienstleister Allgemeiner Wirtschaftsdienst (AWD) dazu verurteilt, in einem Fall Schadenersatz zu zahlen. .....

Der zuständige Rechtsanwalt Oliver Renner schließt nach dem Urteil eine "Prozesslawine" nicht aus. Er hatte dem AWD in seiner Klage fehlerhafte Beratung vorgeworfen, nämlich dahingehend, dass sein Mandant nicht auf vorhandene negative Berichterstattung über den Fonds hingewiesen wurde. Renner hat dem Gericht 20 solcher Berichte aus den Jahren 1994 bis 1996 präsentiert, dabei geht er davon aus, "dass sie keinem Anleger vorgelegt wurden". AWD-Mitarbeiter haben an mindestens 14 0000 Anleger Anteile im Wert von 700 Mio. DM (358 Mio. EURO) vermittelt. .... Vier Urteile erwartet Renner noch in diesem Jahr. Spannend bleibt es in jedem Fall. ...."


Kapital-markt intern

(Nr. 41/01 vom 11.10.2001)

Im Rahmen der anlagegerechten Beratung hat sich der Anlageberater möglichst umfassend aus objektiven Quellen Informationen über die Anlage zu verschaffen. Hierzu zählt auch die Nachforschungspflicht des Anlagerberaters über negative Presseberichterstattung in der einschlägigen Wirtschaftspresse, die er ex ante auszuwerten und auf die er den Anleger hinzuweisen hat." Dieser Satz, sehr geehrte Damen und Herren, stammt aus einem druckfrischen Artikel der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (Ausg. 40/2001). Autor ist RA Oliver Renner aus der Kanzlei Wüterich & Breucker/Stuttgart. Renner hat dort in bemerkenswerter Weise die "Pflicht des Kapitalanlageberaters zum Hinweis auf negative Presseberichterstattung über die empfohlene Anlage" aus der Rechtsprechung in Grundsätzen zusammengefasst. Anlass für diese Mühe war Renners Recherche für eine von Wüterich & Breucker für einen DLF 94/17-Anleger erhobene Klage gegen den AWD/Hannover vor dem LG Hannover. Einer der Vorwürfe: Fehlerhafte Anlageberatung durch den für den AWD handelnden Vermittler wegen fehlender Hinweise auf negative Presseberichterstattung. Nicht nur um die Erfolgsaussichten dieser Klage zu beurteilen, sondern für das tägliche Brot des Vermittlers, liefert Renners Artikel wichtige Hinweise: ....."


Neue Presse Hannover

(vom 04.10.2001)

"Neun Klagen - die Prozess-Risiken des AWD"

Erstmals könnte eine Klage gegen den AWD wegen Falschberatung erfolgreich sein. Nach einer Verurteilung droht dem hannoverschen Finanzdienstleister eine Prozess-Lawine. Wenn es um die Schadensersatzforderungen wegen schlechter Beratung geht, hat der Finanzdienstleister AWD möglicherweise schlechtere Karten als bisher. Eine renommierte Anwaltskanzlei aus Stuttgart scheint auf dem besten Weg, dem AWD wegen der Affäre um den so genannten Dreiländerfonds DLF 94/17 die erste Niederlage beizubringen. Neun Klagen laufen laut AWD vor dem Landgericht Hannover. In allen fordern Immobilienfonds-Anleger Schadenersatz, weil der von AWD-Beratern bundesweit vermittelte DLF 94/17 die versprochene Renditen nicht halten konnte und die Anteile im Wert gelitten haben. Die verärgerten AWD-Kunden beziffern ihre Verluste auf bis zu 70 Prozent. Die in Kapitalanlagerecht versierte Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker vertritt einen Anleger, der unterm Strich 61 000 Mark vom AWD fordert. Begründung: Der Berater des Finanzdienstleisters habe ihn nicht auf negative Artikel zum DLF 94/17 aufmerksam gemacht, vor allem nicht auf bereits veröffentlichte negative Artikel zum DLF 94/17. .... Mit seiner Strategie glaubt Kanzleianwalt Oliver Renner (29) daher an einen Erfolg: "In der mündlichen Verhandlung letzte Woche schätzte das Gericht die Erfolgsaussichten in seiner Beurteilung als günstig ein", sagte er zur NP. .... Der junge Stuttgarter Anwalt scheint gut vorbereitet zu sein: Renner hat ein halbes Jahr recherchiert, ...... Überzeugt er das Gericht, wäre das ein Musterfall, durch den sich seiner Ansicht nach die ganze Beraterpraxis ändern müsse. Auf den AWD könnten dann reichlich Folgeprozesse zukommen: Immerhin sollen seine Berater mehr als 14.000 Anlegern den Fonds vermittelt haben. Anlagesumme: 700 Millionen Mark. ....."


Stuttgarter Nachrichten

(vom 28.09.2001)

"Dreiländerfonds: AWD unter Druck - Anleger wollen Schadenersatz"

Beim Dreiländerfonds DLF 94/17 gerät auch der Finanzdienstleister Allgemeiner Wirtschaftsdienst (AWD) in Hannover unter Druck. Möglicherweise könnte auf Grund eines Beratungsfehlers eine Prozesslawine ins Rollen kommen.

.... Bereits im Juni 2001 hat die Kanzlei Wüterich & Breucker für einen Anleger Klage gegen den AWD erhoben und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, wie der zuständige Rechtsanwalt Oliver Renner gegenüber unserer Zeitung sagte. Die Klage wurde mit fehlerhafter Beratung begründet. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hannover in dieser Woche schätzte das Gericht in seiner vorläufigen Beurteilung die Erfolgsaussichten für den Anleger als "günstig" ein, sagt Renner. Der für den AWD tätige Vermittler hätte demnach den Anleger auf vorhandene negative Presseberichterstattung hinweisen müssen. Wie Renner sagt, scheint dem Gericht die fehlende Information des Anlegers "vollkommen auszureichen", um einen Beratungsfehler anzunehmen. ... Würde ein Beratungsfehler erfolgreich eingeklagt, könnte dies nach Ansicht von Renner eine Prozesslawine nach sich ziehen. Dann dürften dem AWD Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe drohen. ...."