Über das Wohnraummietrecht hinaus betreut unsere Kanzlei im Schwerpunkt Parteien
gewerblicher Mietverhältnisse. Langfristiger Bestandsschutz und behördliche Genehmigungen
sind häufig von existenzieller Bedeutung.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Vertragsanbahnung, während des laufenden
Mietverhältnisses und nach beendetem Vertrag. Individuell auf Ihre Bedürfnisse
zugeschnittene Lösungen sollen Ihnen langfristig als verlässliche Basis dienen und
Verwaltungsaufwand minimieren.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit
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Gestaltung und Optimierung von
- Mietverträgen
- Pachtverträgen
- Zusatzvereinbarungen
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Vertragsmanagement zur interessengerechten Durchführung des
Mietverhältnisses, insbesondere
- Rechte und Pflichten der Parteien
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Mängel des Mietobjekts
- Sortimentschutz
- Werbegemeinschaften
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Veränderung der Interessenlage während des laufenden Mietverhältnisses
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Vertretung gegenüber dem Vertragspartner, Nachbarn und anderen Mietern
sowie vor Behörden und vor Gericht