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Rechtsgebiete

Vereins- und Stiftungsrecht
 
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Vereinsrecht und das recht der Stiftung. Zu unseren Mandanten zählen große und kleine, bekannte und weniger bekannte Verbände, Vereine und Stiftungen auf nationaler und internationaler Ebene, etwa die Welt Anti-Doping Agentur (WADA).

Auf Wunsch gestalten oder optimieren wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Satzungen und Nebenordnungen, beraten Sie über die Befugnisse und Verantwortung der Mitglieder, des Vorstands und anderer Vereinsorgane. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung vertrauen Vereine, Verbände und Stiftungen auch in arbeits-, haftungs- oder baurechtlichen Fragen unserer Expertise.

Schwerpunkte unserer vereins- und stiftungs-
rechtlichen Tätigkeit
· Beratung über geeignete Rechtsformen des Vereins: eingetragener und nicht eingetragener Verein, Idealverein, wirtschaftlicher Verein
· Vereinsgründung, Registereintragung
· Satzungsrecht, Nebenordnungen
· Vereinsorganisation, Aufgaben und Befugnisse der Vereinsorgane
· Mitgliederversammlung, Einladung, Tagesordnung, Protokollierung
· Vereinsstrafen: Verwarnung, Geldstrafe, Ausschluss
· Auflösung und Liquidation
· Vereinsarbeitsrecht, insbesondere Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge
· Vereinshaftungsrecht, insbesondere Vorstands- und Organhaftung, Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten
· Schiedsverfahren
· Stiftungsgründung: Stiftungsgeschäft, Anerkennung
· Stiftungssatzung, Stiftungszweck, Zweckänderung
· Aufhebung und Erlöschen der Stiftung, Vermögensanfall