Presseberichte der Kanzlei



CASH. Das Kapitalanlage-Magazin

(Nr. 1-2; Januar/Februar 2004)

"Experten-Roundtable bei CASH"
Geballtes Know-how für Berater

Die CASH-Initiative zum Thema Beraterhaftung geht in die nächste Runde: Im Rahmen eines Experten-Talks mit sieben Anleger- und Berater Fachanwälten wurden vor kurzem bereits erste Schritte diskutiert. ........." 

Rechtsanwalt Oliver Renner nahm für die Kanzlei Wüterich und Breucker an dieser Diskussion als Spezialist für Anlage- und Beraterhaftung im CASH-Verlagshaus in Hamburg teil. Ein Handbuch der Anlageberatung ist zur Veröffentlichung geplant.


CASH. Das Kapitalanlage-Magazin

(Nr. 11; November 2003)

"Geschlossene Fonds: Haftung bei Beratungsfehlern"
"Jeder zweite Berater steht bald vor Gericht"

"Anlageberatung ist ein riskanter Beruf. Wenigstens 48 Anwaltskanzleien hierzulande führen derzeit etwa 20.000 Prozesse pro Jahr, um über 400 Millionen Euro von Beratern einzuklagen. Tendenz steigend. CASH. Versucht herauszufinden, wie sich Berater informieren müssen, um Risiken zu vermeiden. .... Als ich mich auf das Referat "Was muss ein Berater lesen?" .. für den 2. Bundeskongress Finanzdienstleistung vorbereiten wollte, wusste ich noch nichts von der Dramatik und der Bedeutung, die dieses Thema bereits besitzt, und wie es sich in den deutschen Gerichtsstuben stets weiterentwickelt. .... Mein Referat fußt auf einem Fragebogen an die Anwälte Deutschlands, die als Tätigkeitsschwerpunkt Berater- und Vermittlerhaftung angeben. .... Alle Anwälte sind langjährig erfahren. Es ist aus den Antworten deutlich, dass das Rechtsgebiet "Beraterhaftung" nichts Rätselhaftes mehr aufweist. Zwar gibt es wenige letztinstanzliche Urteile, aber über die Risiken des Berufes könnten Sie alle Kanzleien bestens aufklären. .... 

CASH. dankt diesen Kanzleien für ihre Mitarbeit: Oliver Renner, Wüterich Breucker Rechtsanwälte"


Financial Times Deutschland

(vom 23.07.2003)

"Banken müssen für betrügerische Immobilienfonds haften"
Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherschutz

"Eine Bank muss nach einem richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Kredite rückabwickeln, mit denen sie ihren Kunden den Kauf betrügerisch gemachter Immobilienfondsanteile finanziert hat. Der BGH bewertete den über einen Bankkredit finanzierten Fondskauf in einem gestern veröffentlichten Urteil als sogenanntes Verbundgeschäft. ..... Das Urteil wurde gestern von Juristen als äußerst verbraucherfreundlich bewertet: " Ich halte das für eine Sensation", sagte der Stuttgarter Verbraucheranwalt Christoph Wüterich. .... Derzeit sind eine Vielzahl ähnlicher Verfahren anhängig, die sich vor allem gegen Fonds der Wohnungsbaugesellschaft Stuttgart (WGS) richten, deren führender Manager wegen Betrugs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden ist. Die Zahl der geschädigten Anleger geht in die Tausende. ..... Im konkreten Fall gab der BGH einem Kunden der Kreissparkasse Rottweil Recht, der die Bedienung des Kredits eingestellt hatte, nachdem er eine Fondsbeteiligung bei der GWS gekündigt hatte. Die GWS agierte nach einem ähnlichen Muster wie die WGS. ....."


CASH. Das Kapitalanlage-Magazin

(Nr. 11; November 2002)

"Beratungsprotokolle - Die Tücke liegt im Detail"

Beraterhaftung - Verbraucherschutz oder Gängelung der Vertriebe? Dieser Frage gehen Rolf W. Thiel, Votum, und der Rechtsanwalt Oliver Renner nach. Leiter der Debatte: Professor Dr. Thomas Zacher von der Fachhochschule für Wirtschaft in Bergisch Gladbach.

"Beratungsprotokolle können für den Anlageberater sowohl Segen als auch Fluch sein." Diese Meinung vertritt Oliver Renner und geht damit auf Konfrontationskurs zu Rolf W. Thiel. .... "Gesprächsprotokolle können sogar gegen den Anlageberater verwendet werden, wenn dieser bei ihrer Erstellung nicht große Sorgfalt walten lässt," erklärt Renner. Dies gelte beispielsweise dann, wenn die Gesetzgebung sich ändert, das Protokoll nicht vollständig ist oder während der Laufzeit eines Fonds Probleme auftauchen, die vorher nicht absehbar waren."

Rechtsanwalt Oliver Renner hat im Rahmen der Finanzmesse "Geld und Kapital 2002" und dem "1. Bundeskongress für Finanzdienstleistung" vom 12.-14.09.2002 in München auf im Rahmen einer Podiumsdiskussion u.a. die Rolle von Beratungsprotokollen bei der Beraterhaftung erörtert.


Fondszeitung

(Ausgabe 42/02; 17.10.2002)

"Negativberichterstattung: Tatsachenwiedergabe und Risikobeurteilung"
"Wahrheitsfähige Aussagen" in der Negativberichterstattung."

"Der Beitrag soll neue Gesichtspunkte in die Diskussion einbringen und sensibilisieren. Eine pauschale Antwort auf das Problem, wo hört Anlegerschutz durch Information auf und wann fängt Eigenverantwortung des Anlegers an, wird es nach meiner Einschätzung nicht geben. Dieses Spannungsverhältnis kann nur nach den Umständen des Einzelfalls und unter Abwägung einer Vielzahl von sich widerstreitenden Interessen gelöst werden." Ein Beitrag über die Rolle von negativer Presseberichterstattung über Kapitalanlagen im Rahmen der Beraterhaftung von Rechtsanwalt Oliver Renner.


WirtschaftsWoche

(Nr. 37 vom 05.09.2002)

"Geld zurück"

"Immer mehr enttäuschte Aktionäre ziehen vor Gericht. Sie verklagen ihre Bank, die Vorstände der Aktiengesellschaft, das Unternehmen selbst. Doch in welchen Fällen lohnt sich der Weg zum Richter wirklich?

....... Finanzielle Sicherheit haben Anleger, die eine Rechtsschutzversicherung besitzen. "Die Assekuranzen verweisen in diesem Zusammenhang zwar gern auf eine Klausel im Vertrag, wonach die Gültigkeit bei Spiel und Wette ausgeschlossen sei", sagt Oliver Renner aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker. Dazu gebe es jedoch eine klare Absage vom Ombudsmann für Versicherungen: Spekulative Börsengeschäfte fallen nicht unter diese Klausel. Wer diesen juristischen Schutz nicht genießt, sollte sich nach Ansicht Renners lieber zweimal kritisch fragen, ob der Berater beispielsweise wirklich das erhöhte Risiko der Anlage oder die schlechte Bonität verschwiegen hat. "Dazu hilft es ungemein, wenn der Kunde nach dem Beratungsgespräch ein Protokoll gefertigt hat", sagt Renner. ......"


Die Welt

(vom 26.08.2002)

"Die Fondsbranche bewegt sich in einem Minenfeld"

"Unternehmen des freien - manche sagen auch: grauen - Kapitalmarkts befürchten einen Dammbruch. Die Oberlandesgerichte Celle und München machen unzufriedenen Anlegern den Weg frei, ihre Anteile an geschlossenen Immobilienfonds zurückzugeben. ... Oliver Renner, Rechtsanwalt der Kanzlei Wüterich & Breucker, Stuttgart, der beide Urteile erstritten hat, .... "Vertriebe bewegen sich auf einem Minenfeld, wenn sie nicht entscheidend an der Verbesserung ihrer Beratungsqualität arbeiten" .... ist in der Tat eine Operation an Haupt und Gliedern des grauen Kapitalmarkts fällig. Rechtsanwalt Renner möchte das durch gesetzliche Regeln (ähnlich denen des regulierten Marktes) gewährleistet sehen".


WirtschaftsWoche

(Nr. 34 vom 15.08.2002)

"Im zähen Streit um das Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften scheint die Gunst der Richter wieder auf Verbraucherseite zu stehen: ....... "Das ist die Trendwende zu Gunsten der Bankkunden", freut sich Oliver Renner. Der Anwalt aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker gewann vor dem Oberlandesgericht München einen Prozess gegen die Augsburger Aktienbank, die seinen Mandanten fehlerhaft über dessen Widerrufsrecht beim Kauf eines geschlossenen Immobilienfonds belehrt hatte (24 U 494/01)."


Süddeutsche Zeitung

(12.08.2002)

"Verbraucher, die zur Finanzierung eines geschlossenen Immobilienfonds in einer "Haustürsituation" einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, haben ein Widerrufsrecht. .... Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil (AZ.: 24 U 494/01). "Mit dem Urteil des OLG steht jetzt fest, dass dies nicht nur für Realkredite gilt, sondern auch für Personalkredite", sagt Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich und Breucker, der die Kläger vertreten hat."


Kapital-markt intern

(Ausgabe Nr. 34/02)

".... In der von RA Renner für einen Anleger des Domicil Bau Fonds Nr. 15 erstrittenen Entscheidung wird die beklagte Augsburger Aktienbank verurteilt, dem klagenden Anleger bislang geleistete Zins- und Tilgungsleistungen zurückzuerstatten. Zudem stehen der Bank "keine Ansprüche aus dem Darlehensvertrag" zu. D.h. der Widerruf führt zur Rückabwicklung des gesamten verbundenen Geschäfts. ..... Nach den aktuellen EuGH- und BGH-Entscheidungen hat sich das Blatt allerdings gewendet: Da der Anleger mit Hilfe von RA Renner nachweisen konnte, dass eine Haustürsituation bei Zeichnung des Domicil Bau Fonds Nr. 15 vorlag, hob das OLG München die Entscheidung der Vorinstanz auf und gab dem Anleger recht."


Hannoversche Allgemeine Zeitung

(23.04.2002)

"Hoffnung für geschädigte Anleger"

"BGH-Entscheidung zum Widerruf von Hypothekardarlehen könnte auch für Fondsbeteiligungen Folgen haben.

... Der BGH hatte vor einigen Wochen entschieden, dass das einwöchige Widerrufsrecht für "Haustürgeschäfte" auch für grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehen gilt (AZ.: XI ZR 91/99). Kreditnehmer können daher zeitlich unbegrenzt den Vertrag widerrufen, wenn es sich um ein Haustürgeschäft handelt und sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. .... Anwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker hat jetzt im Namen von Betroffenen vor dem Landgericht Stuttgart Klage gegen die BHW eingereicht (AZ.: 7 O 151/02). Der Finanzkonzern soll das Geschäft rückabwickeln, weil der Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei. Geht die Klage durch, könnte dies zur Folge haben, dass der Anleger den Fonds zurückgeben kann und die gezahlten Zinsen und Tilgungsleistungen zurückerhält. "Die Entscheidung des EuGH beziehungsweise des BGH kann für solche Fondsbeteiligungen noch enorme Folgen haben", erklärt der Stuttgarter Anwalt. Voraussetzung sei allerdings in jedem Fall, dass es sich um ein Haustürgeschäft handelt. Weitere Bedingung: Es muss sich um ein verbundenes Geschäft handeln. Beteiligungsvertrag und Darlehensvertrag müssen aus einer Hand angeboten worden sein und in einem engen Zusammenhang stehen. Ein BHW-Sprecher erklärte, dass aus Sicht des Unternehmens kein verbundenes Geschäft vorliege. Zudem habe es bei diesem Krediten stets eine Widerrufsbelehrung gegeben - die allerdings laut Renner nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sollte die Klage Erfolg haben, wären die Folgen für die Fondsbranche gravierend. Insgesamt sind Beteiligungsverträge im Wert von vielen Milliarden DM mit Kredit finanziert worden. ........"


Hannoversche Allgemeine Zeitung

(15.04.2002)

"Neues BGH-Urteil ist kein Allheilmittel"

Viele Geldanleger, die mit Immobiliengeschäften auf die Nase gefallen sind, schöpfen neue Hoffnung. Anlass ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach das einwöchige Widerrufsrecht für "Haustürgeschäfte" auch für Hypothekendarlehen gilt. Viele Fachleute warnen jedoch vor allzu hohen Erwartungen. .... Andere Anwälte sind zurückhaltender. So verweist der Stuttgarter Anwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich & Breucker darauf, dass zunächst in jedem Einzelfall bewiesen werden muss, dass es sich um ein Haustürgeschäft handelt - es also in der Privatwohnung des Verbrauchers, am Arbeitsplatz oder in ähnlichen Situationen angebahnt oder abgeschlossen wurde. Zudem bezieht sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofes lediglich auf die Kreditverträge, nicht jedoch auf die Immobilienkaufverträge. Der BGH hat in seiner Pressemitteilung ausdrücklich festgestellt, "dass ein wirksamer Widerruf des Kreditvertrages nicht ohne weiteres auch die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrages zur Folge hat". Die wäre nur dann der Fall, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt, doch auch das muss in jedem Fall festgestellt werden. .... Renner rät, erst einmal die schriftliche Begründung der BGH-Entscheidung abzuwarten. Möglicherweise hätten die Richter genauer definiert, wann ein verbundenes Geschäft vorliegt. ......"


Euro am Sonntag

(16.12.2001)

"Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgt für Aufregung: Die Opfer von dubiosen Immobilienvermittlern dürfen hoffen, einige Großbanken müssen zittern. ...... Der Europäische Gerichtshof schloss sich in seinem Urteil dieser Argumentation im Wesentlichen an: Der besondere Schutz des Verbrauchers bei Haustürgeschäften müsse auch bei Kreditverträgen gelten. ...... Oliver Renner, Fachmann für Anlagerecht, warnt: "Banken könnten versuchen, Anleger nachträglich über ihr Widerrufsrecht zu belehren, um so ihre eigene Rechtsposition zu stärken."


Die Welt

(14.12.2001)

"EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Haustür-Krediten"

Tausende geprellter Immobilienanleger, die in den 90-er Jahren zum Zweck der Steuerersparnis überteuerte Objekte erworben haben, können seit Donnerstag wieder hoffen. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der besondere Schutz der Verbraucher bei Haustürgeschäften auch für Kreditverträge gilt. ....... Der auf Anlagerecht spezialisierte Stuttgarter Rechtsanwalt Oliver Renner warnt Anleger, dass Banken nun versuchen könnten, mit nachträglichen Belehrungen über das Widerrufsrecht ihre Rechtsposition zu verbessern. Auch ein langes Zögern bei der Geltendmachung von Rechtsansprüchen sei problematisch. Theoretisch sei ein Widerruf zwar auch noch einen Monat nach Zahlung der letzten Kreditrate möglich, doch bestehe die Gefahr, dass der Anleger durch zu langes Abwarten sein Widerrufsrecht verwirke."


FOCUS

(Nr. 34, 21.08.2000)

"Ihr Recht als Bankkunde:"

"Wer mit seinem Kreditinstitut um Geld streiten will, sollte unbedingt die wichtigsten und aktuellsten Urteile über Gebühren, Beratung und Haftung kennen.

Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden ausführlich über Risiken der Geldanlage informieren. Versäumen sie das, müssen sie sogar für Verluste der Anleger haften. .... Das beherrschende Thema der nächsten Jahre: Der Rechtsstreit über die von Banken finanzierten Immobilien und -fonds. Hier fehlen jedoch noch zahlreiche klärende Urteile des Bundesgerichtshofs. .....

Rechtsrat von Profis: Manfred Wüterich (Immobilien und - fonds) Wüterich, Breucker, Stuttgart"
Geprellte Anleger schöpfen Hoffnung: Viele Urteile gegen Vermittler, Firmen und Banken fallen zu ihren Gunsten aus. Der Gang vor Gericht bleibt aber riskant.