Das LAG Köln hat in seiner Entscheidung vom 16. Juni 2025 (Az. 5 Ta 58/25) entschieden, dass ein DFB-Schiedsrichter in einem Arbeitsverhältnis zum DFB steht.
Weiterlesen...Eine Kündigung sollte nicht per Einwurf-Einschreiben erfolgen. Dies zeigt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eindrucksvoll. Unternehmen sollten bei der Zustellung von Kündigungen sorgfältig sein, um etwaige erhebliche Rechtsnachteile zu vermeiden.
Weiterlesen...Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Klarheit und stärkt den Sonderkündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen. Eine verspätete Kündigungsschutzklage kann nachträglich zugelassen werden.
Weiterlesen...Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit per Telefon oder Kontaktformular zur Verfügung.
Anfrage senden
Charlottenstraße 22 - 24
70182 Stuttgart
Charlottenstraße 22 - 24
70182 Stuttgart