Wüterich · Breucker | Rechtsanwälte

Herzlich willkommen

Wir betreuen Sie im Zivilrecht und Wirtschaftsrecht mit dem Anspruch individueller Beratung auf höchstem juristischem Niveau.

Innovationsfreude, Erfahrung, Engagement und Zuverlässigkeit prägen die Arbeit und die Atmosphäre der Kanzlei. Unser Ziel ist es, Ihnen profunden rechtlichen Rat in verständlicher Form zu erteilen und für Sie dauerhaft tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Bei Bedarf stehen wir Ihnen in kürzester Zeit für ein erstes Gespräch zu Verfügung.

Im Wirtschaftsrecht und allen Fragen des Privatrechts beraten wir Sie umfassend, gestalten Ihnen Verträge und vertreten Sie in Verhandlungen, in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit – von Arbeitsrecht bis Wirtschaftsrecht, von Bankrecht bis Vereinsrecht – finden Sie unter der Rubrik „Rechtsgebiete“. Dort sind auch einzelne Inhalte unserer Tätigkeit – etwa die Testamentsvollstreckung im Erbrecht oder der Ehevertrag im Familienrecht – konkret aufgeführt. Im Falle individueller Fragen können Sie uns gerne über die Schnellanfrage, per E-Mail auf sekretariat@wueterich-breucker.de oder telefonisch unter +49 711/23 99 2 - 0 kontaktieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Aktuelle Blog Artikel

Pishing Angriff - Erfahrener Anwalt und Notar handelt grob fahrlässig

Pishing Angriff auf Konto – Erfahrener Anwalt und Notar handelt grob fahrlässig OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 – 3 U 3/23 - Einem Kunden einer Bank wurde nach einem Pishing – Angriff von Betrügern von seinem Konto rund € 50.000,00 durch nicht veranlasste Transfers seines Kontos entzogen. Er verklagte seine Bank auf Erstattung des Betrages. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Bank dem Kunden das Geld nicht zurückerstatten muss: „Der Kläger ist Rechtsanwalt und Steuerberater in einer namhaften internationalen Sozietät. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen kann unterstellt werden, dass er in geschäftlichen Dingen grundsätzlich erfahren ist. Nach seiner informatorischen Anhörung verbleiben beim Senat keine Zweifel, dass er auch in der Erledigung seiner persönlichen Bankangelegenheiten unter Nutzung von Telekommunikationsmitteln geschäftlich erfahren ist; er berichtete, dass er Online- und Telefonbanking bei mehreren Instituten nutzt und war auch mit den grundlegenden Funktionen von Banking- bzw. TAN-Apps vertraut“, so das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 6. Dezember 2023 – 3 U 3/23 –).
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Verfall von Urlaubsansprüchen: Hinweispflicht für Arbeitgeber

Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben in den letzten Jahren mehrfach klargestellt, dass der gesetzliche Mindesturlaub eines Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres am Ende des Kalenderjahres verfällt. Der Jahresurlaub eines Arbeitnehmers erlischt nur dann, wenn der Arbeitgeber seinen Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist. Andernfalls wird der Urlaubsanspruch in das nächste Kalenderjahr mitgenommen.
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start.bausparkasse AG zur Auskunft über Höhe des Bonuszins verurteilt

start.bausparkasse AG zur Auskunft über Bonuszins verurteilt - Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.2024 – 302 O 291/23 - Das Landgericht Hamburg hat die start.bausparkasse AG verurteilt, über die Höhe des Bonuszinssatzes bei einem Bausparvertrag Auskunft zu erteilen sowie das Bausparguthaben auszuzahlen. Die von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretene Kundin der Bausparkasse hatte nach dessen Beratung noch rechtzeitig vor Beendigung des Bausparvertrages den Verzicht auf das Bauspardarlehen erklärt und kam hierdurch in den Genuss des Bonuszinses.
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