Familienrecht


Unsere Kanzlei betreut bundesweit Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Auf Wunsch gestalten wir die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Verträge, beraten Sie je nach Bedarf punktuell oder umfassend im Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerecht und in Vermögensauseinandersetzungen und vertreten Sie in privaten Verhandlungen und vor Gericht. Wichtig ist uns eine fundierte persönliche Beratung. Wir nehmen uns Zeit, um auf die Besonderheiten Ihrer individuellen Situation einzugehen.

Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Tätigkeit

  • Eheverträge, eheliches Güterrecht: Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft, Gütertrennung
  • Scheidungsrecht: einvernehmliche und streitige Scheidungen
  • Unterhaltsrecht: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
  • Begleitende vermögens- und erbrechtliche Fragen

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