EuroInvest Geschäftsführer wegen Vermittlung von Beteiligungen zu Schadensersatz verurteilt

eingestellt am 29.07.2015

Geschäftsführer wegen Vermittlung von Beteiligungen an der Julius Brown AG und der Basic Trading Solution Ltd. zu Schadensersatz verurteilt

In zwei Entscheidungen vom 22.07.2015 hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart den Geschäftsführer der Firma EuroInvest Gesellschaft für europaweite Vermögensplanung mbH, die Beteiligungen an einer Julius Brown AG und einer Basic Trading Solution Ltd. vermittelt hatte, zu Schadensersatz wegen unerlaubter Drittstaateneinlagenvermittlung verurteilt (§§ 823 Abs. 2 BGB, 32 KWG, 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG). Das Oberlandesgericht stellt fest, dass es sich bei den Beteiligungen um nach den Vertragsbedingungen um unbedingt rückzahlbare Einlagen im Sinne des Kreditwesengesetzes handelte. Der Geschäftsführer einer Vermittlungsgesellschaft sei auch tauglicher Täter. Auf einen Verbotsirrtum, der das Verschulden entfallen ließe, könne sich der Geschäftsführer nicht berufen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts ist bereits rechtskräftig. Bezüglich der anderen Entscheidung hat das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen. Die von Rechtsanwalt Dr. Christoph Wüterich – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertretenen Anleger erhielten einen Schadensersatz von insgesamt ca. 60.000,00 €. Die Urteile dürften auch für andere Anleger eine Grundlage für Schadensersatzansprüche darstellen.

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