Anforderungen an Vertretungsregelungen im Vereinsrecht
eingestellt am 19.01.2024 von Kanzlei Wüterich BreuckerEin eingetragener Verein wird im Rechtsverkehr von seinem Vorstand vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so erfolgt die Vertretung gemäß § 26 Abs. 2 S. 1 BGB grundsätzlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Verein kann in seiner Satzung abweichend hiervon eine andere Vertretungsregelung treffen. Damit diese im Außenverhältnis – also gegenüber Dritten – wirksam wird, bedarf sie der Eintragung im Vereinsregister.
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