Gegenanwalt als "fette Sau" bezeichnen kann im "Kampf ums Recht" erlaubt sein. Ist es sinnvoll?
eingestellt am 22.01.2024 von Oliver RennerBundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.11.2023 – 1 BvR 1962/23 -
Das Bundesverfassungsgericht sieht es mit Beschluss vom 24.11.2023 – AZ.: 1 BvR 1962/23 – ggf. als erlaubt an, den Gegenanwalt als „fette Sau“ und „Rumpelstilzchen“ zu bezeichnen:
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