Kaufrecht: Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für eine Industrieanlage

eingestellt am 11.07.2014

Fragestellung / Problem

Ein mittelständisches Unternehmen im Maschinenbau verkaufte eine Anlage zur Herstellung von Stanzblechen an einen Händler. Vereinbart war eine Anzahlung von 30 % und eine Restzahlung binnen zehn Tagen nach Vertragsschluss, spätestens aber mit Abholung der Maschine.

Der Käufer leistete keine Zahlung. Der Verkäufer musste die Maschine länger als geplant in seinen Betriebsstätten lagern. In dieser Situation kam er zur Kanzlei Wüterich Breucker.


Vorbereitung


In einem ersten persönlichen Gespräch in der Kanzlei ging Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker mit dem Mandanten zunächst die Unterlagen und den chronologischen Ablauf durch. Die Optionen für das weitere Vorgehen wurden unter Abwägung der Vor- und Nachteile erörtert. Nach Prüfung der Bonität des Käufers, die zu bejahen war, entschied sich der Mandant für ein anwaltliches Mahnschreiben.

Auf Hinweis der Kanzlei Wüterich Breucker mahnte der Mandant den Käufer zunächst noch einmal selbst. Nur auf diese Weise war gewährleistet, dass auch die Kosten für das vorgerichtliche Mahnschreiben des Anwaltes im Ergebnis von der Gegenseite erstattet werden mussten.


Gerichtliches Verfahren


Nachdem der Käufer trotz anwaltlicher Mahnung und Fristsetzung nicht bezahlte, entschied sich der Mandant nach nochmaliger Abstimmung mit Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker zur Klage. Im Verhandlungstermin bestätigte das Gericht im Wesentlichen die in der Klageschrift aufbereitete Sach- und Rechtslage und empfahl dem Beklagten sogar ein Anerkenntnis. Da der Käufer aber kein Anerkenntnis abgeben wollte, erging drei Wochen später ein stattgebendes Urteil zugunsten des Mandanten.

Im Urteil verpflichtete das Gericht den Käufer nicht nur zur Bezahlung des Kaufpreises, sondern auch zur Abholung der Maschine. Aufgrund des festgestellten Schuldnerverzuges musste der Prozessgegner zudem die zwischenzeitlich angefallenen Kosten für die Lagerung der Anlage erstatten.


Vollstreckung


Der Schuldner bezahlte trotz des Urteils die Maschine zunächst nicht und holte sie auch nicht ab. Daraufhin drohte die Kanzlei Wüterich Breucker Vollstreckungsmaßnahmen an und forderte unter Fristsetzung letztmalig zur Abholung der Maschinen und Zahlung des Kaufpreises auf. Am vorletzten Tag der Frist – viereinhalb Monate nach erstem Kontakt mit dem Mandanten – ging die Zahlung ein. Zudem holte eine vom Käufer beauftragte Spedition die Maschine ab.


Zusammenfassung und Fazit


Anliegen des Mandanten – eines mittelständischen Maschinenbauers – war die Durchsetzung seines Kaufpreisanspruchs und die Abholung der Maschine durch den Käufer.

Nach anwaltlichem Mahnschreiben durch die Kanzlei Wüterich Breucker und Durchführung einer mündlichen Verhandlung bezahlte der Käufer den Kaufpreis von 62.500,- EUR und holte die Maschine beim Mandanten ab. Sämtliche, beim Mandanten angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten hatte der Beklagte zu erstatten.


MB-Bild-02



Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -