OLG München erklärt Widerrufsinformationen der Sparkassen aus den Jahren 2011 und 2012 für unwirksam

eingestellt am 20.03.2016

Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung vom 21.05.2015 die von den Sparkassen nach der Reform des Widerrufsrechts zum 11.06.2010 verwendeten Widerrufsinformationen für unwirksam gehalten. Das Oberlandesgericht Celle hat sich in einer Entscheidung vom 02.12.2015 dieser Auffassung angeschlossen.

Die Argumentation der Oberlandesgerichte dürfte alle Darlehen der Sparkassenorganisation nach der Novellierung des Widerrufsrechts – ggf. nach Ende der Aufbrauchsfrist für alte Formulare – betreffen.

Relevanz dürfte die Rechtsprechung insbesondere in den Fällen haben, in denen ein Darlehen – etwa wegen Veräußerung des finanzierten Objekts – zurückgeführt werden soll und die Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung beansprucht. Wenn dem Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht zusteht, fällt die Vorfälligkeitsentschädigung nicht an.



Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -