Schadensersatz für Folgen eines Bodychecks beim Eishockey?

Veröffentlicht am 18.09.2024

Schadensersatz für Folgen eines Bodychecks beim Eishockey?

Interview in den Stuttgarter Nachrichten

In den Stuttgarter Nachrichten vom 17. September 2024 äußerte sich Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker unter der Überschrift „Hat Glemsers Klage Aussicht auf Erfolg?“ zur Rechtslage im Schadensersatzprozess des Eishockeyspielers Mike Glemser wegen der nach einem Bodycheck seines Gegenspielers erlittenen Verletzungen. Glemser war im Eishockey-Oberligaspiel der Starbulls Rosenheim beim SC Riessersee am 3. Februar 2023 nach einem Bodycheck seines Gegenspielers mit dem Kopf gegen die Bande geprallt und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt. Aufgrund des Vorfalls macht er ausweislich der Stuttgarter Nachrichten 650.000,- EUR Schmerzensgeld und die Erstattung materieller Schäden geltend, so dass sich der Gesamtstreitwert auf 822.000,- Euro belaufe.


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Zu der rechtlichen Ausgangslage und den materiellrechtlichen Erfolgsaussichten der Klage schreiben die Stuttgarter Nachrichten unter anderem:

 „[…] in einem Zivilprozess dieser Art liegt die Beweislast beim Kläger. Oder anders ausgedrückt: Glemser und sein Anwalt müssen – unabhängig von der Schwere der Verletzung, die dafür keine Rolle spielt - nachweisen, dass es sich um ein Foul handelte, das brutal war oder zumindest die Grenzen der im Eishockey üblichen Zweikämpfe weit überschritten hat. „Diesen Beweis zu erbringen“, sagt Marius Breucker, „ist eine große Herausforderung.“

Der Anwalt und erfahrene Sportrechtler aus Stuttgart ist gespannt darauf, ob das Gericht in diesem Einzelfall grobe Unfairness oder grobe Unsportlichkeit erkennt und [den Gegenspieler] zur Zahlung einer höheren Summe verurteilt: „Es reicht nicht, wenn das Gericht lediglich ein leichtes Übertreten der Regeln feststellt, die spielimmanent sind, oder das Foul als Unüberlegtheit oder Übereifer bewertet. In diesem Fall würde ein Schadensersatzverlangen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Für eine Verurteilung müsste sich der Schädiger vielmehr jenseits dessen bewegt haben, was in einem Kampfspiel wie Eishockey noch zum Üblichen gehört. Der Foulende müsste rücksichtslos gehandelt haben.“

Berücksichtigt werde dabei auch das Wesen einer Sportart: Im Boxen, Eishockey oder Fußball liegen laut Breucker die Grenzen für Fouls, die als grob unsportlich und haftungsrelevant gelten, um einiges höher als etwa im Volleyball, Hockey oder Handball. Ähnlich sehen es andere Experten.“


Zeitung-Brille


[…]

Folglich wird, selbst wenn Mike Glemser mit seiner Klage Erfolg haben würde, dieser Einzelfall keine größeren Auswirkungen auf Eishockey und andere Zweikampfsportarten haben – auch darin sind sich die Experten einig. „Es ist eine ganz normale Frage der Haftung, wie sie sich im Sport schon zigfach gestellt hat“, sagt Marius Breucker, der im Alltag immer wieder mit ähnlich gelagerten Fällen zu tun hat. Oft rät er Sportlern, die durch Gegenspieler geschädigt worden sind, nach Prüfung der Fakten von einer Klage ab: „Meistens sind die Verletzungen im Kampf um den Ball passiert. Und dann gibt es keine Haftung durch den Foulenden.“

Quelle: Stuttgarter Nachrichten vom 17. September 2024, Seite 25.


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