„Aus Sicht des Sportrechts hoch interessant“ – Anwalt Marius Breucker über den Prozessauftakt im Fall Stefan Schumacher

eingestellt am 16.04.2013

Stuttgart, 17.04.2013 – Am 10. April 2013 begann vor dem Landgericht Stuttgart das Strafverfahren gegen Stefan Schumacher wegen des Vorwurfs des Betruges zulasten seines früheren Arbeitgebers. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Stuttgart ordnete der Stuttgarter Sportjurist Dr. Marius Breucker die Bedeutung des Verfahrens ein: „Aus Sicht des Sportrechts ist der Fall hoch interessant.“ Zugleich warnte der Jurist davor, in das Verfahren eine Entscheidung für oder gegen ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz hinein zu interpretieren. „Das Urteil wird einen Fingerzeig geben. Das Gericht hat aber über den konkreten Einzelfall zu entscheiden, nicht über die rechtspolitische Frage der Dopingstrafbarkeit“, erklärte Marius Breucker gegenüber den Stuttgarter Nachrichten.

Das Gericht muss zunächst den Sachverhalt aufarbeiten und sich dann mit schwierigen rechtlichen Fragen befassen. Denn der Betrugstatbestand gilt als komplex. Nicht jeder Dopingverstoß bedeutet einen „Betrug“ im strafrechtlichen Sinne. Insofern wird sich aus einer einzelnen Entscheidung, so der Stuttgarter Anwalt, keine generelle Aussage über die Geeignetheit des allgemeinen Strafrechts zur Dopingbekämpfung herleiten lassen: „Man sollte das Verfahren nicht zu einer Entscheidung pro oder contra eines Tatbestandes Sportbetrug hochstilisieren“.

Auch im Falle einer Verurteilung sei nicht gesagt, dass das allgemeine Strafrecht zur Dopingbekämpfung in allen Fällen ausreiche: „Auch eine Verurteilung Schumachers würde die Diskussion über eine spezifischen Tatbestand Sportbetrug nicht beenden“, sagte Marius Breucker.

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