„Hannover Leasing 183 „Wachstumswerte USA 1“

eingestellt am 23.07.2017

Schadensersatz wegen Prospekthaftung

Landgericht München, Urteil vom 04.07.2017 – 28 O 19462/16

Das Landgericht München hat die Initiatorin sowie Prospektherausgeberin Hannover Leasing GmbH & Co. KG mit Urteil vom 04.07.2017 – 28 O 19462/16 – zur Zahlung von Schadensersatz von € 40.677,00 an einen von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger des Fonds „Hannover Leasing Developement, L.P. verurteilt. 

Hierüber haben unter anderem auch zahlreiche Medien berichtet:

Fondsprofessionell Online vom 11.07.2017


ASSCompact vom 11.07.2017


Die Immobilie vom 12.07.2017


ProContra Online vom 12.07.2017


VSAV vom 19.07.2017



Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hannover Leasing hat zwischenzeitlich Berufung einlegt. 

Jedenfalls Anleger, die im Mai 2008 und später dem Fonds beigetreten sind, sollten klären, ob ggf. ebenfalls Ansprüche bestehen. 

Stuttgart, den 24.07.2017

Oliver Renner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

- Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“
- Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim 
- Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Schiedsgutachter nach § 18 ARB

Rechtsanwälte Wüterich Breucker
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