Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHRB)

eingestellt am 04.05.2006

Pressemitteilungen

Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHRB)



Hinweispflicht auf "Negativ Ratings" sowie Pressemeldungen - Bank zahlt an Anleger der AHRB


Anleger, die Anleihen der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden (AHRB) gezeichnet haben, können ggf. Ansprüche auf Schadensersatz wegen unzureichender Anlageberatung geltend machen.

Rechtsanwalt Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker hat hierbei recherchiert, dass schon im November 2002 die Zeitschrift "FinanzTest" berichtete, dass die Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden ihre Verbindlichkeiten für ihre langfristigen Verbindlichkeiten auf mäßige "BBB" resp. "Baa1" abgestuft hatte. Im April 2005 hat dann eine anerkannte Rating Agentur das Rating der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden auf "BBB-" gesenkt und mit einem Negativ Outlook bezeichnet. Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtete letztlich am 16.09.2005 von dem bevorstehenden Verkauf der angeschlagenen Bank. Für einen Anleger, der insgesamt ca. € 3.000,00 durch einen Kauf von Papieren der AHRB verloren hat, hat Rechtsanwalt Renner vor dem Amtsgericht Wiesbaden Klage gegen die beratende Bank eingereicht. Nach Ansicht des Amtsgerichts Wiesbaden in der mündlichen Verhandlung vom 03.05.2006 habe der Anlageberater der Bank im Rahmen der Beratung auf negative Presseberichte sowie schlechte Ratings hinzuweisen. Da ein Beweisrisiko verbleibt haben sich die Parteien dahingehend verglichen, dass der Kläger € 2.000,00 von der Bank erhält. Zeichner von Anleihen der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden können daher mit Erfolgsaussicht Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Information geltend machen.


Stuttgart, den 04.05.2006

gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte

PM-0906-AHBR-Bank-zahlt-an-Anleger.pdf



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