Anleger an 2. RWB PrivateCapital PLUSsystem GmbH Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zugesprochen

eingestellt am 13.08.2015

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 11.08.2015 – 25 O 108/15

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 11.08.2015 (Aktenzeichen: 25 O 108/15) einem Anleger an der 2. RWB PrivateCapital PLUSsystem GmbH Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen.

Der von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Anleger hat sich mit einer Vertragssumme in Höhe von insgesamt € 28.545,00 an der 2. RWB PrivateCapital PLUSsystem GmbH beteiligt. Von dem Berater und der Beratungsgesellschaft – einer GbR, die zwischenzeitlich in einer GmbH umgewandelt wurde, forderte der Kläger Schadensersatz in Höhe von € 22.402,88 sowie die Freistellung von künftigen Verbindlichkeiten.

Anlageziel des Klägers war es, Geld für einen Immobilienkauf anzusparen.

Das Gericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner, wonach dem Anleger die Anlage hätte gar nicht zur Zeichnung empfohlen werden dürfen. Da eine solche Beteiligung das Risiko eines Totalverlustes in sich birgt, war sie für Zwecke der Baufinanzierung erkennbar ungeeignet. Auf Grund der damit verbundenen Unsicherheit darf eine unternehmerische Beteiligung zu diesem Zweck gar nicht angeboten werden.

Ob zudem eine Aufklärung über Innenprovisionen in Höhe von 17,9% sowie die jährlichen Management- und Verwaltungsgebühren erforderlich war, konnte das Landgericht offenlassen.

Die vom Gericht bejahte Haftungsgrundlage hat vor allem auch für andere Anleger an erhebliche Bedeutung, wenn diese eine sichere Kapitalanlage zeichnen wollten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





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