Aufklärungspflicht der Bank über Provisionen bei Vermittlung einer Lebensversicherung

eingestellt am 23.10.2014

Aufklärungspflicht der Bank über Provisionen bei Vermittlung einer Lebensversicherung


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BGH, Urteil vom 01.07.2014 – XI ZR 247/12 –


Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.07.2014 – XI ZR 247/12 – entschieden, dass keine Aufklärungspflicht der Bank über Provisionen für die Vermittlung einer Lebensversicherung bei bloßem Finanzierungsberatungsvertrag besteht.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - hat in EXXECNEWSLEGAL vom 13.10.2014 (Beilage 9, Ausgabe 21) das Urteil kommentiert.



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