Ausgliederung einer Profiabteilung aus eingetragenem Verein

eingestellt am 27.05.2017

Stuttgart, 27. Mai 2017. Im Interview mit Jens Ottmann vom Südwestrundfunk (SWR) für „Sport im Dritten“ äußerte sich Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker zur Notwendigkeit der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung im modernen Profi-Fußball und zu den rechtlichen Konsequenzen für die Vereinsmitglieder:

SWR: Ist die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung zwingend notwendig, um erfolgreich im Profi-Fußball mitspielen zu können?

Marius Breucker: Notwendig ist eine Ausgliederung meines Erachtens nicht; denn auch in der Rechtsform des eingetragenen Vereins sind professionelle Strukturen möglich, wie die Beispiele SC Freiburg oder Schalke 04 zeigen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass bei Ausgliederung in eine Aktiengesellschaft neue Gesellschafter und damit Eigenkapital gewonnen werden können, was in der traditionellen Rechtsform des eingetragenen Vereins in dieser Weise nicht möglich ist. 

SWR: Was ändert sich für das Vereinsmitglied im Falle einer Ausgliederung?

Marius Breucker: Das Vereinsmitglied ist einen Schritt weiter weg vom Profispielbetrieb als bisher: Das Vereinsmitglied ist nicht Aktionär und damit auf der Aktionärsversammlung nicht stimmberechtigt. Das Mitglied hat aber weiterhin mittelbaren Einfluss: Es kann auf der Mitgliederversammlung des Vereins darüber entscheiden, welche Position der Verein als Mehrheitsaktionär in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft einzunehmen hat. Zudem kann das Mitglied auf der Mitgliederversammlung mitbestimmen, welche Mitglieder der Verein in den Aufsichtsratsrat der Aktiengesellschaft entsendet. Im Aufsichtsrat spielt die entscheidende Musik, denn der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand der Aktiengesellschaft, der wiederum die Geschäfte des Profispielbetriebs führt.

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