AVC GmbH – SRP Konzept – Vermittler zu Schadenersatz verurteilt – LG Ellwangen

eingestellt am 10.09.2012

AVC GmbH – SRP Konzept

Vermittler zu Schadensersatz gegenüber Anleger verurteilt

 

Landgericht Ellwangen, Versäumnisurteil vom 08.08.2012 –3 O 291/12 -

 

- rechtskräftig -

 

Das Landgericht Ellwangen hat einen Vermittler verurteilt, der einem von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger ein SRP Konzept der AVC GmbH vermittelt hat, Schadensersatz zu bezahlen.

 

Der Berater hatte dem Anleger empfohlen, zur renditeträchtigen Anlage sowie zur Altersvorsorge ein SRP Konzept der Forma AVC GmbH zu zeichnen.

 

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Renner benötigte der Vertrieb der Anlage eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Vorgaben des Kreditwesengesetzes sind hierbei Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, so dass ein entsprechender Schadensersatzanspruch besteht.

 

Das Landgericht folgt in seinem Urteil vollumfänglich der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner. Der Anleger hat danach einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. BGB in Verbindung mit § 32 KWG (Kreditwesengesetz). § 32 KWG ist Schutzgesetz zu Gunsten des einzelnen Kapitalanlegers.

 

Der Klage wurde – ohne Beweisaufnahme – stattgegeben.

 

Stuttgart, den 10. September 2012

 

gez.    Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

 

Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

 

Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht"


Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

der Rechtsanwaltskammer Stuttgart


 PM-02-12-ACV-GmbH-LG-Ellwangen.doc



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