AVI Finanz AG

eingestellt am 06.08.2012

Pressemitteilung

Vermittler zu Schadensersatz gegenüber Anleger verurteilt


Landgericht Ellwangen, Versäumnisurteil vom 18.07.2012 –3 O 259/12 -

- rechtskräftig -

Das Landgericht Ellwangen hat einen Vermittler, der einem von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger ein Darlehen der schweizerischen AVI Finanz AG vermittelt hat, Schadensersatz in Höhe von € 56.000,00 zu bezahlen.

Der Berater hatte dem Anleger empfohlen, zur renditeträchtigen Anlage einer schweizerischen AVI Finanz AG ein Darlehen über € 56.000,00 zu begeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte jedoch am 27.07.2010 dem Berater das Geschäft untersagt, da er nicht über die hierfür notwendige Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verfügte. Es handelte sich um verbotene Drittstaateneinlagenvermittlung.

Die Vorgaben des Kreditwesengesetzes sind hierbei Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, so dass ein entsprechender Schadensersatzanspruch besteht.

Das Landgericht folgt in seinem Urteil vollumfänglich der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner. Der Anleger hat danach einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. BGB in Verbindung mit § 32 KWG (Kreditwesengesetz). § 32 KWG ist Schutzgesetz zu Gunsten des einzelnen Kapitalanlegers. Da in dem Vertrag mit der AVI Finanz AG ein unbedingter Rückzahlungsanspruch vereinbart wurde mit festen Zinserträgen handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz.
Der Klage wurde – ohne Beweisaufnahme – stattgegeben.

Stuttgart, den 07. August 2012

gez.    Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden
für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht"
der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

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