Baden Württembergische Bank wegen Kick-Back zu Schadensersatz verurteilt

eingestellt am 17.10.2009

Pressemitteilung


Baden Württembergische Bank wegen Kick-Back zu Schadensersatz verurteilt

     

Baden-Württembergische Bank wegen verschwiegener Rückvergütung bei LBBW Balance Fonds zu Schadensersatz in Höhe von EURO 106.674,22 verurteilt.


Landgericht Stuttgart, Urteil vom 08.10.2009 - 25 O 147/09 - nicht rechtskräftig


Das Landgericht Stuttgart hat die Baden–Württembergische Bank mit Urteil vom 08.10.2009 (AZ.: 25 O 147/09) einem von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger am Dachfonds LBBW Balance CR 20 wegen verschwiegener Rückvergütung Schadensersatz in Höhe von € 106.674,22 zugesprochen. Die BadenWürttembergische Bank hat nach Auffassung des Gerichts ihre Beratungspflichten verletzt. Sie hat den Anleger nicht darüber aufgeklärt, in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von dem Dachfonds erhält. Der Kunde konnte hierdurch das Umsatzinteresse der Bank nicht beurteilen. Der Anleger wurde weder mit den Erläuterungen der Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren aus 2004 noch mit den Angaben in dem Handout zum Dachfonds LBBW Balance CR 20 vom 30.05.2005 von der BadenWürttembergischen Bank ausreichend über die Rückvergütung aufgeklärt.

Nach § 37a des Wertpapierhandelsgesetzes verjähren an sich die Ansprüche in drei Jahren berechnet ab der Zeichnung des Fonds. An sich wäre danach Verjährung eingetreten.

Das Landgericht Stuttgart hat das Verschulden der Baden-Württembergischen Bank bejaht. Die Baden-Württembergische Bank kann nach Auffassung des Landgerichts zudem nicht beweisen, dass die Pflichtverletzung zumindest bedingt vorsätzlich erfolgte. Daher ist Verjährung nach § 37a Wertpapierhandelsgesetz nicht eingetreten.

Das Urteil begründet Aussichten auf für Anleger, die ihre Ansprüche trotz eingewendeter Verjährung verfolgen wollen.

Tendenziell ist wegen verschwiegener Rückvergütung eine Haftungsverschärfung der Banken zu beobachten. Zahlreiche komplexe sich in diesem Zusammenhang ergebende Tat- und Rechtsfragen werden in der Rechtsprechung der bundesdeutschen Gerichte jedoch weiterhin unterschiedlich beurteilt werden.


Stuttgart, den 17.10.2009

gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden für das weiterbildende Studium zum/r "Finanzfachwirt/in (FH)"
Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte

PM-04-09-BW-Bank-zu-Schadensersatz-verurteilt-LG-Stgt.pdf


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