Becherwerfer aus Kickers-Stadion verurteilt: Acht Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung

eingestellt am 26.08.2008

Die Stuttgarter Nachrichten schrieben am 27.02.2008 über die Verurteilung des Becherwerfers aus dem Kickers-Stadion.

- Linienrichter mit Bierbecher niedergestreckt – 

Der Mann, der im Oktober 2006 das DFB-Pokalspiel der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC mit einem Becherwurf zum Abbruch gebracht haben soll, hat seinen Strafbefehl akzeptiert. Er wird mit acht Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, bestraft.

Drei Stunden Verhandlung vor dem Amtsgericht, eine Videovorführung und mehrere Zeugenaussagen haben den knapp 40-jährigen Fan des VfB Stuttgart zu der Erkenntnis kommen lassen, dass für ihn vor Einzelrichter Stefan Biehl nichts zu holen ist. Um die drohende noch höhere Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung abzuwenden, lenkten er und sein Verteidiger Franz Friedel ein. Damit war der zuvor bereits mehrfach geplatzte Prozess ohne Urteil beendet.

Jetzt kommen auf den Hartz-IV-Empfänger aus Bad Cannstatt Schadenersatzansprüche der Stuttgarter Kickers zu. Die Kickers sprechen von rund 50.000,- Euro, bestehend aus der Strafe vom DFB, Anwaltskosten und Kosten für das Fangnetz, das der Regionalligaverein wegen des Becherwurfs vor die Gegengerade hat spannen müssen.

Es war der 25. Oktober 2006, der den Angeklagten wahrscheinlich viel Geld kosten wird. Die Kickers spielten im DFB-Pokal im ausverkauften Gazistadion auf der Waldau gegen Hertha. Beim Stand von 2:0 für die Berliner flog in der 74. Minute ein halbvoller Bierbecher aus Hartplastik aus dem B-Block Richtung Spielfeld, traf Schiedsrichterassistent Kai Voss an der Wirbelsäule und streckte ihn für kurze Zeit nieder. Das Spiel wurde abgebrochen, die Kickers als Gastgeber vom DFB bestraft. Das Fernsehen zeigte die Bilder und sprach von einem “Skandalspiel”. Noch im Stadion wurde der wegen früherer Gewalttätigkeiten im Rahmen von Fußballspielen vorbestrafte Mann dingfest gemacht.

“Ich habe mich hinreißen lassen, es tut mir leid”, gibt der Angeklagte zu. Er besteht darauf, dass er sich vor mehr als zehn Jahren von der Hooligan-Szene losgesagt habe. Ob es allerdings sein Becher war, der den Linienrichter getroffen hat, wisse er nicht. Tatsächlich waren mehrere Becher aufs Spielfeld geworfen worden. Eine Zeugin legte sich fest und ließ sich auch durch ihre Vereidigung nicht ins Bockshorn jagen. Sie sagte aus, der Angeklagte habe geworfen – und getroffen. Andere Zeugen sagten, der Mann sei nach dem Becherwurf von seinen Kumpeln mit Schulterklopfen beglückwünscht worden. “Volltreffer” habe einer aus der Gruppe gesagt.

Zuerst hatte der Verteidiger bezweifelt, dass man einen Becher über den Zaun überhaupt auf den Linienrichter werfen kann. Die Polizei stellte das Geschehen im Kickers-Stadion nach. Fazit nach der Videodemonstration im Gerichtssaal: Es ist möglich. Der damals noch unter Bewährung stehende Mann zog seinen Einspruch zur Zufriedenheit von Staatsanwalt Michael Greven zurück. “Das erspart uns weitere Zeugen und die Berufung vor dem Landgericht”, so der Ankläger. […]

Quelle: Stuttgarter Nachrichten



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