„Blutprofile waren stets Beweismittel“

eingestellt am 10.08.2009

Der Tagesspiegel meldet am 11.08.2009 in einem Interview neue Informationen zum Fall Claudia Pechstein.

WADA-Anwalt Breucker über Claudia Pechsteins alte Blutproben

Tagesspiegel: Herr Breucker, die Anwälte von Claudia Pechstein zweifeln an, dass alte Blutproben der Eisschnellläuferin in ihrem Dopingverfahren als Beweis verwendet dürfen. Seit wann gilt der Blutpass von Athleten als indirektes Beweismittel?

Marius Breucker: Der Kodex der Welt Anti-Doping Agentur WADA hat von Anfang geregelt, dass alle verlässlichen Beweismittel zur Beweisführung herangezogen werden können. 

[…]

Marius Breucker, 36, vertritt im Fall Pechstein die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft. Der Rechtsanwalt arbeitet seit Jahren auch für die Welt Anti-Doping Agentur WADA“



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