Breucker plädiert für klarstellende gesetzliche Regelung zu Schiedsvereinbarungen im Sport

eingestellt am 02.04.2014

Interview anlässlich des Deutschen Richter- und Staatsanwaltstages 2014 in Weimar


In einem Interview anlässlich des Vortrages „Sportschiedsgerichtsbarkeit und Doping“ auf dem Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag 2014 in Weimar plädierte der Stuttgarter Sportrechtler Dr. Marius Breucker aus der Kanzlei Wüterich Breucker für eine klarstellende gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen. Breucker verwies darauf, dass sich die Frage der Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen zwischen Sportverbänden und Athleten nicht erst seit dem – bislang noch nicht-rechtskräftigen – Urteil des Landgerichts München I in der Causa Pechstein stelle. Es sei daher – unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens – im Interesse aller Beteiligten sinnvoll, sich Gedanken über eine Klarstellung zu machen. Diese könne im deutschen Recht etwa durch eine gesetzliche Regelung für Sportler und Sportverbände in der Zivilprozessordnung erfolgen.

Zugleich schlug Breucker eine behutsame Reform des bestehenden Schiedsverfahrens vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) vor und unterbreitete hierfür konkrete Vorschläge. Damit könne die Legitimation der Schiedsverfahren vor dem CAS im Interesse einer einheitlichen Regelanwendung im Sport gestärkt werden.


Interview „Nicht auf Pechstein warten“ vom 2. April 2014:

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/sport/lokalsport/andere-sportarten/nicht-auf-pechstein-warten_14022025.htm



Rhein-Main-Presse-Interview-02-04-2014.pdf

Quelle: Rhein-Main-Zeitung vom 02.04.2014



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