Darlehensverträge: BGH-Urteil lässt Widerrufswelle aufbrausen

eingestellt am 21.12.2015

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat in einem Beitrag in CASH – Online vom 22.12.2015 den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2015 – AZ.: XI ZR 116/15 – besprochen und die Vorteile des ggf. möglichen wirksamen Widerrufs eines Darlehensvertrages dargestellt.

Die klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird die Widerrufswelle nicht brechen, sondern aufbrausen lassen.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://www.cash-online.de/berater/2015/darlehensvertrag-2/296716

 



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