Das Risiko bei blindem Vertrauen für den Vermittler

eingestellt am 06.09.2017

BGH, Urteil vom 20.07.2017 – III ZR 295/15 -

Der Bundesgerichtshof hat am 20.07.2017 – Aktenzeichen: III ZR 295/15 – entschieden, dass es auf den Einzelfall ankommt, ob Verjährung angenommen werden kann, wenn ein Anleger eine Risikohinweise enthaltene Beratungsdokumentation „blind“ unterschreibt.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat diese für Berater/Vermittler für die Alltagspraxis wichtige Entscheidung im VSAV Monitor vom 06.09.2017 besprochen.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://vsav.de/leistungen/vsav-monitor/archiv/archiv-2017/17-09-06-vsav-monitor/es-kommt-immer-auf-den-einzelfall-an/

 

Stuttgart, den 06.09.2017

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Schiedsgutachter nach § 18 ARB

 

Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de

Homepage: http://www.wueterich-breucker.de



Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -