Der Pfad zwischen Tippgeberschaft und Vermittlung von Finanzprodukten ist äußerst schmal

eingestellt am 26.07.2016

Im Beitrag im VSAV Monitor vom 23.02.2016 erläutert Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – die Grenzen zwischen Tippgeber und Vermittler.

„Bloßer Tippgeber dürfte demnach nur sein, wer kein konkretes Geschäft empfiehlt und in diesem Zusammenhang nur den Namen eines Produktgebers nennt. Und wenn zwischen dem Tippgeber und dem Produktgeber keine Provisionsvereinbarung besteht, die für den Vermittler Anlass für die Vertragsvermittlung ist. Jedoch sind die rechtlichen Grenzen nicht nur fließend, sondern tatsächlich im Einzelfall auch schwer auszumachen“, so Renner.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://vsav.de/leistungen/vsav-monitor/archiv/archiv-2016/16-02-23-vsav-monitor/bist-du-nur-tippgeber-oder-vermittelst-du-schon/

 

 



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