DESG gewinnt Schadensersatzprozess

eingestellt am 20.04.2014

Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), vertreten durch die Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, hat den von der Athletin Claudia Pechstein gegen die International Skating Union (ISU) und die DESG angestrengten Schadensersatzprozess vor dem Landgericht München I gewonnen.

Mit Urteil vom 26. Februar 2014 wies das Landgericht München I die Schadensersatzklage der Athletin vollumfänglich ab. Claudia Pechstein hatte Schadensersatz gefordert, weil die ISU gegen sie im Jahr 2009 eine zweijährige Dopingsperre verhängt hatte. Die ISU hatte die Sperre auf erhöhte Retikulozytenwerte der Athletin gestützt. Die Athletin legte zwischenzeitlich mehrere Gutachten vor, wonach ursächlich für die erhöhten Retikulozytenwerte eine vom Vater ererbte Blutanomalie war.

Die DESG hatte sich im sportgerichtlichen Verfahren als Beigeladene beteiligt, um zu einer objektiven Aufklärung beizutragen. Im Sinne ihres 100 %-igen Anti-Dopingkurses trat die DESG dafür ein, dass jeder Dopingverstoß unnachgiebig geahndet werden müsse. Grundlage müsse eine klare Beweislage und eine umfassende, neutrale Aufklärung des Sachverhaltes in einem transparenten, rechtsstaatlichen Verfahren sein. Zum Anti-Dopingkampf gehöre demnach ebenso die konsequente Bestrafung überführter Dopingtäter wie der Schutz zu Unrecht Verdächtigter. Alles andere gefährde auf Dauer die Legitimation des für den Sport essentiellen Anti-Dopingkampfes.

Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker hatte die DESG sowohl im sportgerichtlichen Verfahren vor der Disziplinarkommission der ISU in Bern und dem Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne als auch im anschließenden Schadensersatzprozess vor dem Landgericht München vertreten. Breucker äußerte sich nach Eintritt der Rechtskraft zufrieden mit dem Münchner Urteil: „Das Landgericht München hat bestätigt, dass sich die DESG im gesamten Verfahren absolut korrekt verhalten hat“.

Das Landgericht München wies auch die gegen die ISU gerichtete Klage der Athletin ab. Hiergegen hat die Athletin Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt. Dieses Verfahren wird fortgesetzt. Für die DESG ist das juristische Verfahren mit dem Urteil vom 26. Februar 2014 erfolgreich abgeschlossen.


Link zur Pressemitteilung der DESG:

http://www.desg.de/eisschnelllauf/aktuelles/761-schadensersatzprozess-von-claudia-pechstein-gegen-desg-abgeschlossen

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