Einspruch der Stuttgarter Kickers erfolgreich: DFB reduziert Sperre für Gerrit Müller

eingestellt am 01.09.2014

Stuttgart, 02.09.2014 – Auf den Einspruch der Stuttgarter Kickers reduzierte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die gegen Gerrit Müller verhängte Spielsperre von drei auf zwei Spiele. Müller war im Spiel gegen Arminia Bielefeld wegen einer Tätlichkeit vom Platz gestellt worden. Der DFB hatte zunächst eine Sperre von drei Spielen verhängt. Im Einspruchsverfahren trug Rechtsanwalt Dr. Matthias Breucker im Einzelnen zum Ablauf der fraglichen Situation vor und plädierte für einen leichteren Fall nach vorangegangener sportwidriger Handlung. Der DFB folgte im Ergebnis dieser Argumentation und reduzierte die Spielsperre. Gerrit Müller fehlt den Kickers damit im Heimspiel gegen Fortuna Köln und im Spiel beim MSV Duisburg. Im Heimspiel gegen den Vfl Osnabrück am 23. September 2014 steht er den Kickers wieder zur Verfügung. Im WFV-Pokal bleibt Müller spielberechtigt.

Die Rechtsanwälte Dr. Matthias Breucker und Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Sportrechtskanzlei Wüterich Breucker vertreten die Kickers regelmäßig in sportrechtlichen Verfahren gegenüber dem DFB.

Pressemeldung der Stuttgarter Kickers vom 2. September 2014:

http://www.stuttgarter-kickers.de/profis/news/2446




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