
KfW Förderung - Zuschuss
Energieberater muss wegen falscher Energieberatung Schadensersatz bezahlen
Landgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2025 – Aktenzeichen: 30 O 197/23 -
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.02.2025 – AZ: 30 O 197/23 – einen Energieberater wegen fehlerhafter Energieberatung für eine KfW Förderung zum Schadensersatz verurteilt.
Zwar wird angenommen, dass ein Energieberater in der Regel grundsätzlich keinen Erfolg in Form der tatsächlichen Förderung schuldet oder gar eine Garantie dafür übernimmt.
Der Energieberater schuldet aber eine fachlich zutreffende Beratung, aus der energetische Maßnahmen hervorgehen, die die Voraussetzungen der gesetzlichen Förderungsgrundlage erfüllen. Werden diese Beratungspflichten verletzt, haftet der Energieberater dem Hausherrn gegenüber auf Schadensersatz, so das Landgericht Berlin im Urteil vom 18.02.2025 – AZ 30 O 197/23 -.
Diese Beratung in Hinblick auf förderfähige Maßnahmen stellt für den Verbraucher, der auf eine Förderung angewiesen ist, bei lebensnaher Betrachtung regelmäßig sogar eine Hauptleistungspflicht dar. Aufgabe eines Energie-Effizienz-Experten im Rahmen der KfW-Förderung ist es daher regelmäßig, den Antragsteller über die passenden und aufeinander abgestimmten Sanierungsmaßnahmen für sein Gebäude zu beraten und gerade zu prüfen, ob diese technisch förderfähig sind, die Bestätigung zum Antrag und den späteren Verwendungsnachweis zu erstellen. Insofern ist der Energie-Effizienz-Experte zum einen technischer Berater für den Bauherrn, zum anderen übt er eine Kontrollfunktion gegenüber der KfW bzw. dem BAFA aus
Gegenstand der Vertragsleistung auf Seiten des Energieberaters ist auch konkret die Beratung der energetischen Sanierung des Hauses in fachlicher Hinsicht und die Begleitung der Antragsstellung beim BAFA/KfW mit dem Ziel der Förderungsfähigkeit der Baumaßnahmen.
Der Energieberater muss hierzu zutreffend und vollständig beraten und darauf hinwirken, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch wirklich förderungsfähig sind.
Werden diese Pflichten verletzt und bekommt der Bauherr daher keine Förderung, schuldet der Energieberater Schadensersatz.
Ob und welche Pflichten im Rahmen der Beantragung von KfW Förderungen sowie der Energieberatung bestehen und wie der Schaden berechnet wird, muss nach dem Einzelfall individuell geprüft/ermittelt werden.
Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht führt seit Jahren schon Verfahren gegen Energieberater sowie auch Finanzierungsvermittler und Banken zu dieser Thematik.
Gerne können Sie sich an Ihn telefonisch oder per Email an ihn wenden:
O.Renner@wueterich-breucker.de
Stuttgart, den 15.09.2025
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
Charlottenstr. 22 - 24
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/23992-0
Telefax: 0711/23992-29
Email: O.Renner@wueterich-breucker.de