Falk-Zinsfonds

eingestellt am 01.07.2008

Pressemitteilung



"Falk-Zinsfonds"


    

ASG wegen Beratungsfehler zu Schadensersatz verurteilt


Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 06.05.2008 (AZ.: 3 O 2243/07) die Vertriebsgesellschaft ASG AssecuranzService Gesellschaft mbH & Co. KG aus Hofheim verurteilt, an einen von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger am "Falk-Zinsfonds" Schadensersatz in Höhe von € 6.178,69 zu bezahlen.


Die Falk Capital AG hatte sich nach eigener Aussage mit der Auflage des sogenannten "Falk-Zinsfonds" eine "innovative Finanzierungsform erschlossen". Bei dem "Falk-Zinsfonds" handelt es sich um eine Vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Finanzierungsmittel an Objektgesellschaften, d. h. Mutter- und/oder Schwesterunternehmen der Falk-Gruppe, vergab. Der "Falk-Zinsfonds" diente innerhalb der Falk-Gruppe zur kurz- oder mittelfristigen Zwischenfinanzierung künftiger geschlossener Immobilienfonds (Startfinanzierung). Der "Falk-Zinsfonds" hattet eine Laufzeit von einem Jahr (auf Wunsch verlängerbar) und eine Verzinsung von 8 % p. a. Die Mindestzeichnungssumme betrug 10.000 Euro. An dem Falk Zinsfonds haben sich rund 3.000 Anleger mit einem Gesamtvolumen von etwa 58 Mio. € beteiligt. Der Zinsfonds wurde im März 2003 aufgelegt und bis November 2004 platziert.

Nach dem Zusammenbruch der Falk Gruppe ist auch der Zinsfonds in Auflösung, da dessen Geschäftszweck die Vergabe von Darlehen an Immobilienfonds der Falk Gruppe war.

Der "Falk-Zinsfonds" hat damit begonnen, Teilbeträge der Einlagen zurückzubezahlen. Bislang wurden allerdings erst 35% ausgekehrt.

Dem von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger wurde der "Falk-Zinsfonds" von einem Berater der in Hofheim am Taunus ansässigen Vertriebsgesellschaft ASG AssecuranzService Gesellschaft mbH & Co. KG zur Zeichnung empfohlen. Die Anlage würde mit Sicherheit 8% bringen. Dem konservativen Anleger wurde der Fonds ohne Bezeichnung von Risiken vermittelt. Auch ein Prospekt wurde nicht übergeben.

Das Landgericht Memmingen führte am 06. Mai 2008 die Beweisaufnahme durch. Der Berater der ASG wurde als Zeuge vernommen. Nach durchgeführter Beweisaufnahme am 06. Mai 2008 hat das Landgericht Memmingen sofort im Anschluss hieran der Klage stattgegeben und die ASG zur Zahlung von € 6.178,69 verurteilt.

Bemerkenswert hierbei ist, dass Auffassung des Landgerichts Memmingen eine Plausibilitätsprüfung unterblieben sei. Bei einer Schulung des Vermittlers der ASG in Ulm seit nur mitgeteilt worden, dass es sich beim "Falk-Zinsfonds" "um eine Anlage mit 8% bei einer Laufzeit von einem Jahr mit Verlängerungsoption von einem weiteren Jahr handele2, so das Landgericht Memmingen in seinen Entscheidungsgründen. Zudem stehe nach der Beweisaufnahme fest, dass der Anleger über keinerlei Risiken aufgeklärt wurde.

Die ASG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, so dass dieses noch nicht rechtskräftig ist.

Ob und wann Anleger des "Falk-Zinsfonds" weitere Zahlungen erhalten, muss noch muss abgewartet werden.

Ansprüche wegen Falschberatung drohen zum 31.12.2008 zu verjähren.

Anleger sollten daher prüfen lassen, ob ggf. Schadensersatzansprüche gegen den Berater oder die Vertriebsgesellschaft wegen Falschberatung bestehen, damit der voll eingetretene Schaden auch tatsächlich kompensiert wird.


Stuttgart, den 01.07.2008

gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte

PM-03-08-Falk-Zinsfonds-ASG-zu-Schadensersatz-verurteilt.pdf


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