Festschriftbeitrag von Marius Breucker: „Die völkerrechtliche Verpflichtung zur Verhinderung von Ausschreitungen“

eingestellt am 29.11.2012

In der Fachzeitschrift Causa Sport rezensiert Dr. iur Remus Muresan den Festschriftbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker (Stuttgart) über die völkerrechtliche Verpflichtung zur Verhinderung von Ausschreitungen. Der Beitrag ergänze die rechtliche Perspektive, die sich regelmäßig auf Sportclubs, Sportverbände und Polizeibehörden konzentriere, um eine völkerrechtliche Komponente. „Diesbezüglich weist der Autor eindrücklich und unter tadelloser Anwendung der einschlägigen völkerrechtlichen Methoden nach, dass die einzelnen Staaten durchaus eine präventive Handlungspflicht gegen die Ausübung von Gewalt durch Private auf fremdes Staatsgebiet trifft“, so Muresan in seiner Rezension. „Grundlage einer solchen Pflicht bildet, wie in dem Beitrag ebenfalls überzeugend nachgezeichnet wird, der Umstand, dass den Staaten auch eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen von Privatpersonen zukommt“.

Die Rezension ist veröffentlicht in der Zeitschrift Causa Sport, Jahrgang 2012, Seite 269.

Näheres zur Untersuchung von Dr. Marius Breucker über die völkerrechtliche Verpflichtung zur Verhinderung von Ausschreitungen unter
https://mariusbreucker.wordpress.com/2014/08/15/volkerrechtliche-untersuchung-zu-masnahmen-gegen-hooligangewalt/



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