FIMO Treuhand GmbH - LG Mönchengladbach bestätigt persönliche Haftung des ehemaligen Geschäftsführers

eingestellt am 28.06.2023

FIMO Treuhand GmbH –

LG Mönchengladbach bestätigt persönliche Haftung des Geschäftsführers

Das Landgericht Mönchengladbach hat mit aktuellem Beschluss die persönliche Haftung des ehemaligen Geschäftsführers der FIMO Treuhand GmbH bestätigt. Dieser hatte begehrt, dass die Zwangsvollstreckung vorläufig eingestellt wird, da das Urteil gegen ihn noch nicht rechtskräftig sei. Diesem Antrag hat das Landgericht Mönchengladbach zurückgewiesen. Dem Verteidigungsvorbringen fehle es an der Erfolgsaussicht.

Der ehemalige Geschäftsführer der FIMO Treuhand GmbH wurde vom Landgericht Mönchengladbach zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 35 TSD. verurteilt.

Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat die FIMO Treuhand GmbH zum einen Darlehensverträge als Darlehensnehmerin geschlossen, in denen eine Verzinsung von 6,5% p.a. sowie Rückzahlung zu einem festen Zeitpunkt vereinbart war.

Zudem konnten Investoren sich als typisch stille Gesellschafter beteiligen. Hierbei war eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen und eine Mindestverzinsung vereinbart.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits mehrere Darlehensgeber sowie Gesellschafter. Anleger/Darlehensgeber sollten sich hierzu beraten lassen und ihre Ansprüche sichern.

Sie können sich hierfür an Rechtsanwalt Oliver Renner – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – wenden:

O.Renner@wueterich-breucker.de

Stuttgart, den 28.06.2023

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

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