Geeignetheit von geschlossenen Immobilienfonds zur Altersvorsorge?

Veröffentlicht am 19.03.2015

Geeignetheit von geschlossenen Immobilienfonds zur Altersvorsorge?
BGH, Urteil vom 11.12.2014 – III ZR 365/13 -

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - hat in EXXECNEWSLEGAL vom 16.03.2015 (Beilage 01, Ausgabe 06) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2014 (AZ.: III ZR 365/13) kommentiert, das sich unter anderem mit der Frage der Geeignetheit von geschlossenen Immobilienfonds zur Altersvorsorge befasst. Der Bundesgerichtshof differenziert hierbei zwischen der ergänzenden und sicheren Altersvorsorge und stellte die anlegergerechte Beratung in den Mittelpunkt. Damit konkretisiert der Bundesgerichtshof die seit Jahren umstrittene Thematik der Suitability Doktrin.