Grundsätzlich kein Mitverschulden des Anlegers bei Pflichtverletzung des Beraters

eingestellt am 26.06.2015

BGH, Urteil vom 19.02.2015 – III ZR 90/14 -

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht - hat in EXXECNEWSLEGAL vom 22.06.2015 (Beilage 02, Ausgabe 13) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.02.2015 (AZ.: III ZR 90/14) kommentiert. Danach greift der Einwand des Mitverschuldens des Anlegers grundsätzlich nicht durch, wenn sein Berater sich einer schadensersatzauslösenden Pflichtverletzung schuldig gemacht hat.



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