Güteanträge: BGH konkretisiert Rechtsprechung zur Falschberatung

eingestellt am 01.10.2015

BGH, Urteil vom 03.09.2015 – AZ.: III ZR 347/14 –

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat im Gastbeitrag auf cash-online das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.09.2015 – AZ.: III ZR 347/14 – kommentiert. Damit ein Güteantrag eine wirksame Verjährungshemmung herbeiführt, muss er hinreichend individualisiert sein. Zahlreiche Güteanträge waren dies nicht, so dass Klagen wegen Verjährung verloren gehen könnten und ggf. Ansprüche gegen Anwälte geltend gemacht werden können.

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

http://www.cash-online.de/berater/2015/gueteantrag-bgh/278507

 



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