IMF Medienfonds

eingestellt am 05.09.2008

Pressemitteilung



IMF Medienfonds

     

Landgericht Ansbach weist Klage eines Anlegers gegen Berater ab

Landgericht Ansbach, Urteil vom 26.08.2008 -3 O 548/07 -


Das Landgericht Ansbach hat mit Urteil vom 26.08.2008 (AZ.: 3 O 548/07) die Klage eines Anlegers am Medienfonds IMF Internationale Medien- und Film GmbH & Co. Produktions KG abgewiesen.

Der Anleger hatte seinen Berater wegen Falschberatung in Anspruch genommen. Der Anleger sei bei Zeichnung des Medienfonds im Jahr 1999 unter anderem nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden. Zudem sei ihm von seinem Berater sodann im Jahr 2000 empfohlen worden, die Kommanditanteile in Aktien umzuwandeln.

Das Landgericht Ansbach hat die Klage zum einen wegen eingetretener Verjährung abgewiesen. Der Anleger hatte den Prospekt bereits im Jahr 1999 erhalten. Nach Ansicht des Landgerichts Ansbach hätte es sich dem Anleger bereits bei oberflächlicher Lektüre aufgedrängt, dass es sich um keine sichere Anlage, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko handelt.

Der Berater hafte auch nicht wegen einer schuldhaften Fehlberatung im Zusammenhang mit der Umwandlung im Jahr 2000.

Das Gericht folgte hierbei der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner, wonach der Berater - mangels erforderlicher Entgeltvereinbarung - weder aus einem Vermögensverwaltungs- noch aus einem Vermögensbetreuungsvertrag verpflichtet ist, einen Anleger nachvertraglich über Chancen und Risiken der Umwandlung einer Kommanditbeteiligung in Aktien zu informieren.


Stuttgart, den 05.09.2008

gez. Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: O.Renner@wueterich-breucker.de

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte

PM-05-08-IMF-Medienfonds-LG-Ansbach.pdf


Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -