Kampf gegen ein vernichtendes Urteil

eingestellt am 04.07.2009

In einem Artikel der Frankfurter Allgemeine Sonnntagszeitung vom 05.07.2009 wird über den Kampf gegen ein vernichtendes Urteil berichtet.

Claudia Pechstein hat gute Argumente gegen ihre Sperre. Die Frage ist: Muss die Eisschnellläuferin ihre Unschuld überhaupt beweisen?

Am Samstag hat Claudia Pechstein einen Marathon absolviert. Erklärungen, Briefe, Interviews, ein Fernsehauftritt: Nach dem monatelangen Schweigen ist die Eisschnellläuferin in die Offensive gegangen. Sie will Berufung einlegen vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) gegen das vernichtende Urteil der Internationalen Skating Union (ISU) vom Freitagabend. Deutschlands erfolgreichste Wintersportlerin, die fünfmalige Goldmedaillengewinnerin, die strahlende Königin der Eisbahn eine Blutdoperin? Darauf hat sich die ISU in einer fünfzehn Seiten langen Urteilsbegründung festgelegt und Claudia Pechstein ins Unglück gestürzt. Sagt sie und beteuert trotzig: „Ich habe nie gedopt. (…) Das Urteil hat meine Hoffnung und meinen Ruf getötet. Aber meine Ehre kann man mir nicht stehlen. Ich werde kämpfen.“ Das ist ihr gutes Recht. […]

Eine Blutkrankheit hielten die Sportrichter zwar für unwahrscheinlich. Und sie zeigten sich überrascht, dass die Deutsche, obwohl lange informiert, bis zehn Tage vor der mündlichen Verhandlung keine eigenen Untersuchungen zum Beweis ihrer Unschuld eingeleitet hatte. Trotzdem wollten sie ihr Zeit für eine solche Untersuchung einräumen. Pechstein ließ das Angebot auch im Hinblick auf ein langwieriges Verfahren ablehnen und forderte, was sie bekam: Ein Urteil. Unter Umständen ist es der Schlüssel für einen Freispruch vor dem CAS, der letzten Instanz des Sportrechts. Denn Juristen, wie der im Anti-Doping-Kampf engagierte Marius Breucker, auch Anwalt der DESG, zweifeln, ob Claudia Pechstein überhaupt ihre Unschuld beweisen muss. „Wir sind gegen Doping“, sagt Breucker, „Es ist aber fraglich, ob auch in einem Fall wie hier, in dem keine verbotenen Substanzen gefunden wurden, der Athlet die Beweislast tragen muss.“

Die Entdeckung eines Doping-Mittels im Körper eines Athleten ist aber laut WADA-Kodex Voraussetzung für die entscheidende Frage des Gerichts an den Ertappten: „Kannst du deine Unschuld beweisen?“ Claudia Pechstein lässt daran keinen Zweifel: „Es werden weder Ärzte gefunden, die mir beim Dopen geholfen haben, noch werden Zeugen auftauchen, die den Verdacht gegen mich erhärten. Es wird keine Blutbeutel und keine Spritzen geben. Es wird keine weiteren Indizien geben, die die ungeheuerliche Unterstellung der ISU stützen werden“, schrieb sie am Samstag. Alle nötigen Untersuchungen werde sie machen lassen. Denn eines scheint in diesem komplizierten Fall nach Darstellung aller Beteiligten sicher: Entweder hat Claudia Pechstein gedopt, oder sie ist krank.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
Link: www.faz.net


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