Landgericht Berlin: Der Anleger als mündiger Bürger

eingestellt am 18.06.2017

In einem Beitrag bei EXXECNEWS in der Ausgabe 12 vom 06. Juni 2017 hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ein Urteil des Landgerichts Berlin kommentiert.

Dieses hatte die Stellung des Anlegers auch als mündigen Bürger betont: „Die Klägerin ist ein erwachsener und mündiger Bürger. Sie kann nicht beanspruchen, von der Viertbeklagten wie ein Kleinkind beaufsichtigt, behütet, überwacht und darauf kontrolliert zu werden, ob sie die Prospekte vor der Zeichnung ….. tatsächlich gelesen und verstanden hat“, so das Landgericht.

 



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