
Die Kickers waren damals vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro und zu einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden. Den Einnahmeausfall bezifferte der Verein auf rund 3500 Euro. Auch für sämtliche Verfahrenskosten muss der Mann nun aufkommen.
Mit einem Wurf auf den Linienrichter Kai Voß hatte der Verurteilte 2006 für einen Abbruch des Pokalspiels gesorgt. Voß wurde von einem Hartplastikbecher am Hals getroffen und musste minutenlang behandelt werden. Der DFB wertete das Spiel gegen die Kickers, zum Zeitpunkt des Abbruchs hatte es vier Minuten vor Schluss 2:0 für Berlin gestanden.
Das Amtsgericht Stuttgart hatte den "Becherwerfer" am 14. November 2007 bereits wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Danach klagten die Kickers noch zivilrechtlich.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten
Link: http://content.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/2198921