LIGNUM Edelholz - Klagen von Anlegern gegen Berater werden abgewiesen

eingestellt am 31.05.2017

Eine von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertretene Beratungsgesellschaft wurde von einem Investor bei der LIGNUM Edelholz wegen Falschberatung auf Schadensersatz verklagt. Das Landgericht Tübingen hat mit Urteil vom 10.02.2017 – 3 O 120/16 – die Klage gegen die Beratungsgesellschaft abgewiesen. Hierüber haben wir bereits berichtet (siehe: http://www.wueterich-breucker.de/blog/p/lignum-edelholz-). Berufung wurde gegen das Urteil nicht eingelegt. Das Urteil ist mithin rechtskräftig geworden.

In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Neubrandenburg haben ebenfalls Investoren an LIGNUM den Vermittler wegen Falschberatung eines Erwerbs aus 2009 in Anspruch genommen. In der mündlichen Verhandlung am 26.04.2017 meinte das Gericht in der vorläufigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage, dass es sich nicht um ein beratungsintensives Produkt handelt. Zudem habe ein Vermittler – wie vorliegend – nicht so hohe Pflichten, wie ein Berater. Aus der gebotenen ex ante Betrachtung habe das Gericht daher erhebliche Zweifel, ob eine Pflichtverletzung vorlag. Insbesondere musste nicht auf eine Prospektierungspflicht hingewiesen werden, da diese ggf. erst ab dem 10.07.2015 mit Gültigkeit des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz angenommen werden könne. Das Landgericht Neubrandenburg folgte damit der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der den Berater vertritt. Der Verkündungstermin wurde auf den 31.05.2017 bestimmt. Nach Mitteilung des Gerichts wurde die Klage gegen den Berater abgewiesen. Die Entscheidungsgründe selbst liegen noch nicht vor.

Derzeit werden zahlreiche Berater und/oder Beratungsgesellschaften auf Schadensersatz wegen Vermittlung von Verträgen bei Lignum Edelholz auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Hierbei werden oftmals zahlreiche Pflichtverletzungen ins Feld geführt.

Vertiefte Kenntnis des Sachverhalts und eine umfassende Aufklärung der jeweiligen Beratungssituation sind – neben den rechtlichen Argumenten – geboten, um eine erfolgreiche Klageabweisung erreichen zu können.

Erfolgreich konnte ein Anleger bestätigt durch ein gerichtliches Urteil soweit bekannt gegen seinen Berater noch keine Schadensersatzansprüche durchsetzen.

 

Stuttgart, den 01.06.2017

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Schiedsgutachter nach § 18 ARB

 

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