LIGNUM Edelholz - Vermittler werden auf Schadensersatz in Anspruch genommen

eingestellt am 13.06.2023

LIGNUM Edelholz

 

Vermittler werden in Anspruch genommen

Lignum Edelholz Investitionen AG hat Kaufverträge für eine bestimmte Menge Edelholz angeboten. Die Zahlung des Kaufpreises sollte in Raten erfolgen. Über das Vermögen der Lignum Edelholz Investitionen AG wurde bereits im Jahr 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Beim Kammergericht Berlin ist seit dem Jahr 2019 ein Kapitalanlagemusterverfahren anhängig, bei dem sich zahlreiche Käufer des Edelholzes angemeldet haben. Zahlreiche Käufer hatten auch schon seit 2017 Klage gegen die ehemaligen Vorstände sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klage eingereicht.

Eine sogenannte Anlegerschutzkanzlei hat unter anderem im Oktober 2022 sowie auch danach die Käufer angeschrieben und als Handlungsmöglichkeit aufgezeigt, die Vermittler auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

Ein von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertretener Vermittler wurde daraufhin von einem Käufer vertreten durch die Anlegerschutzkanzlei auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Ansprüche wurden unter anderem wegen Verjährung zurückgewiesen.

Der Vermittler hat den Käufer - gerichtet auf Feststellung, dass keine durchsetzbaren Ansprüche bestehen - verklagt. Unter anderem konnte nachgewiesen werden, dass der Käufer schon im Jahr 2017 über eine andere Rechtsanwaltskanzlei Klage wegen Lignum eingereicht hatte und in dieser Klage behauptete, dass der Vermittler ihn u.a. nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen habe.

Mithin hatte der Käufer schon seit 2017 Kenntnis von der angeblichen Falschberatung, so dass zum 31.12.2020 Verjährung eingetreten ist. Dieser Ansicht folgt auch das Landgericht Saarbrücken in einer aktuellen Verfügung vom gestrigen Tag.

Vermittler, die derzeit ebenfalls in Anspruch genommen werden, ist anzuraten, klären zu lassen, was die Käufer schon alles wussten oder ggf. schon veranlasst haben – beispielsweise eine andere Kanzlei schon beauftragt hatten. Wenn dies der Fall ist, sollten die Ansprüche u.a. wegen Verjährung zurückgewiesen und aktiv hiergegen vorgegangen werden.

Die Rolle von Schlange und Kaninchen sollte gewechselt werden.

Sind Sie auch betroffen? Sie können sich gerne bei Fragen hierzu an mich wenden:

O.Renner@wueterich-breucker.de

 

Stuttgart, den 13.06.2023

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de

 



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