Marius Breucker: „Die DESG hat sich absolut korrekt verhalten“

eingestellt am 29.09.2013

Vor dem Landgericht München I fand am 25. September 2013 die Güteverhandlung und erste mündliche Verhandlung im Schadensersatzprozess Claudia Pechsteins gegen die International Skating Union (ISU) und die von der Kanzlei Wüterich Breucker vertretene Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) statt.

Die Athletin macht wegen einer von der ISU verhängten zweijährigen Dopingsperre gegen den internationalen Verband Schadensersatzansprüche in siebenstelliger Höhe geltend. Die DESG als nationaler Fachverband wurde mit dem Argument mit verklagt, sie habe die von der ISU verhängte Dopingsperre in Deutschland „umgesetzt“. Unabhängig von der Frage, ob die erhöhten Blutwerte der Athletin auf eine Manipulation – wie die ISU behauptet – oder auf eine Blutanomalie zurückzuführen sind, stellte der Stuttgarter Sportrechtler Dr. Marius Breucker klar: „Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft ist sämtlichen Verpflichtungen nachgekommen. Sie hat alle staatlichen und sportrechtlichen Regelungen beachtet und kann daher für die von der ISU verhängte Sperre nicht in Haftung genommen werden.“

In ihrer Klage stellt die Athletin die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen zwischen Sportlern und Sportverbänden sowie das Schiedsverfahren vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne grundlegend in Frage. Voraussichtlich am 29. Januar 2014 entscheidet das Landgericht München über das weitere Vorgehen. Nach Einschätzung von Marius Breucker muss die DESG nicht mit einer Verurteilung rechnen: „Die DESG hat sich absolut korrekt verhalten“, sagte Breucker in der mündlichen Verhandlung.


Pressemitteilung der DESG:

http://www.desg.de/eisschnelllauf/aktuelles/660-pressemitteilung-der-desg


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