Marius Breucker: Die völkerrechtliche Verpflichtung zur Verhinderung von Ausschreitungen

eingestellt am 04.03.2012

In der Cause Sport vom 05.03.2012 wird über die völkerrechtliche Verpflichtung zur Verhinderung von Ausschreitungen berichtet.

„Im Fokus der Diskussionen um die Adressaten von Verpflichtungen zur Verhinderung von gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen gemeinhin Sportclubs, Sportverbände und lokal verantwortliche staatliche Einrichtungen wie etwa die Polizeibehörden. Der vorliegend angezeigte Beitrag von Marius Breucker ergänzt diese Perspektive nun um eine völkerrechtliche Komponente, aufgrund derer auch die Staaten insgesamt als Adressaten entsprechender Verpflichtungen identifiziert werden. […]

Quelle: Causa Sport 2012, 269

Hinweis: Die Rezension von Dr. iur. Remus Muresan über den Beitrag von Dr. Marius Breucker „Die völkerrechtliche Verpflichtung zur Verhinderung von Ausschreitungen“ kann bei der Kanzlei Wüterich Breucker, Charlottenstraße 22, 70182 Stuttgart angefordert werden.


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