Marius Breucker: „Schiedsvereinbarungen im Sport gesetzlich regeln“

eingestellt am 25.09.2014

Das Landgericht München entschied im Fall Pechstein, dass Schiedsvereinbarungen unwirksam sind, wenn sie von Sportverbänden zur Voraussetzung für die Teilnahme an ihren Wettbewerben gemacht werden. Das Verfahren gegen die International Skating Union (ISU) läuft noch in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht München. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens wird die Diskussion zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen nicht verstummen, solange keine eindeutige gesetzliche Regelung getroffen wird. Dieser Überzeugung ist Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker. Er fordert eine gesetzliche Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen Schiedsvereinbarungen zwischen Sportverbänden und Athleten getroffen werden können: „Eine solche Regelung bringt Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, sagte Breucker und ergänzt: „Darin könnten die Voraussetzungen geregelt werden, die eine Schiedsvereinbarung erfüllen muss.“

Die Situation ist kompliziert: Einerseits setzt jeder Vertragsschluss und erst recht der Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit voraus, dass die Beteiligten freiwillig und nicht unter Zwang handeln. Für die Athleten besteht derzeit aber ein faktischer Zwang, eine Schiedsvereinbarung zu unterzeichnen, da sie anderenfalls nicht an den einschlägigen Wettbewerben teilnehmen können. Andererseits garantieren nur Schiedsverfahren international einheitliche Entscheidungen. Denn könnte jeder Sportler zu seinem eigenen staatlichen Gericht gehen, würden die Entscheidungen, etwa in Dopingangelegenheiten, zwangsläufig unterschiedlich ausfallen. Damit wäre dem Sport im Ergebnis kaum gedient. „Es ist sicher kein Allheilmittel, immer gleich nach dem Gesetzgeber zu rufen“, sagt Marius Breucker, der seit längerem im Anti-Doping-Kampf engagiert ist. Der zunehmend professionalisierte Sport werfe aber rechtliche Fragen auf, die bislang schlicht ungeklärt seien. Ob eine gesetzliche Klarstellung in einem derzeit diskutierten „Anti-Doping-Gesetz“ oder etwa in der Zivilprozessordnung geregelt wird, ist aus Sicht von Anwalt Marius Breucker nicht entscheidend: „Letztlich geht es um eine rasche Klarstellung in der Sache – die Rechtstechnik ist zweitrangig."

Ergänzende Informationen zur Regelung von Schiedsvereinbarungen im Sport und zur Durchsetzung von ausländischen Schiedssprüchen in Deutschland finden sich unter

http://politik.pr-gateway.de/tag/marius-breucker/




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