Medienfonds MAT Movies & Televisions

eingestellt am 15.01.2015

Medienfonds MAT Movies & Televisions Productions

GmbH & Co. Projekt II KG


Anleger erhalten Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung


Landgericht Stuttgart, Urteil vom 19.12.2014 – 24 O 519/10


Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 19.12.2014 (Aktenzeichen: 24 O 519/10) zwei von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertretenen Anlegern des Medienfonds MAT Movies & Televisions Productions GmbH & Co. Projekt II KG Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen.

Die Beratungsgesellschaft, die den beiden Anlegern die Zeichnung des Medienfonds mit dem vereinbarten Anlageziel der Steueroptimierung/Steuerersparnis zur Zeichnung empfohlen hat, muss nach dem Urteil an die beiden Anleger insgesamt € 162.500,00 zzgl. Zinsen bezahlen und die Anleger von Verbindlichkeiten aus der Anteilsfinanzierung freistellen.

Der Empfehlung zur Zeichnung lag eine „persönliche Rentabilitätsprognose“ zugrunde.

Zum einen wurden hierbei die Anleger nicht auf den möglichen Totalausfall hingewiesen.

Zum anderen ist nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart kein realistisches Bild der prognostizierten Gewinnchancen mitgeteilt worden. Insbesondere erfolgte keine notwendige Erläuterung der Renditeberechnung nach der IRR-Methode bzw. MISF-Methode; zumal diese auch in der Fachwelt hinsichtlich ihres Aussagegehalts kritisiert wird. Eine Erläuterung war letztlich auch deshalb geschuldet, da hieraus nämlich tatsächlich keine Rückschlüsse auf die effektiv zu erwartete Rendite gezogen werden können. Eine realistische Einschätzung der Rendite wurde daher den Anlegern nicht vor Augen geführt.

Da den Anlegern der Prospekt erst nach der Zeichnung unstreitig übergeben wurde, kam es auf Prospektangaben nicht an.

Das Landgericht hat daher der Klage – ohne Beweisaufnahme – vollumfänglich stattgegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt worden ist.

 

 



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